Bundesschiedsgericht der Partei BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Nach der Wahl der Bundesschiedsrichter auf dem Bundesparteitag am 18. März 2023 in Berlin setzt sich das Bundesschiedsgericht wie folgt zusammen:

Präsidentin: Monica-Ines Oppel
Vizepräsident: Bolko von Stein
1. Kammer
Vorsitzende: Monica-Ines Oppel
stellvertretender Vorsitzende: Bolko von Stein
Beisitzer: Manuel Gust

Hinweise:

 

  • Klagen vor ordentlichen Gerichten haben keine aufschiebende Wirkung gegen Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts, sofern die ordentliche Gerichtsbarkeit nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.
  • Verfahrenseinleitende Anträge in erster und zweiter Instanz müssen zu ihrer Wirksamkeit unterzeichnet in Schriftform mittels dreifacher Ausfertigung als Postsendung an das Schiedsgericht gesandt werden. Schriftstücke per E-Mail und Fax wahren nicht die Antragsfrist. (§ 8 Abs. 2 SGO)
  • Anträge auf Einstweilige Anordnung sind nur zulässig im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens. (§ 18 Abs. 1 SGO)

Bundesschiedsgericht Bündnis Deutschland – Geschäftsstelle – Lauffener Straße 2 – 12459 Berlin

 

E-Mail: bundesschiedsgericht@buendnis-deutschland.de