Fortsetzung des Verfassungsbruchs der Bundesregierung beim Nachtragshaushalt 2023

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 15.11.2023 das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 als mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt hat, plant die Bundesregierung den nächsten Verfassungsbruch. Die Koalition hatte im Rahmen der Pandemie bewilligte, aber nicht benötigte Mittel in Höhe von € 60 Mrd. rückwirkend in ihren Klimafonds transferiert. Dieses Vorgehen hat das Bundesverfassungsgericht als unzulässig…