2023 wurden in Deutschland mit 200.000 mehr Personen eingebürgert als in den 25 Jahren zuvor. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Personen, die während der „Flüchtlingswelle“ 2015 nach Deutschland eingereist waren, d.h. entgegen der Bestimmungen von Art. 16 a Grundgesetz und der Dublin-III-Regeln und damit illegal. Hinzu kommt, dass die Gewährung von Asyl oder subsidiärem Schutz grundsätzlich zeitlich begrenzt ist und die Rückkehr in das Heimatland vorrangiges Ziel sein muss. Das Asylrecht sollte nicht zur Zuwanderung missbraucht werden. Diese sollte durch ein separates Einwanderungsgesetz geregelt werden, welches Aufnahmequoten und Einreisevoraussetzungen festlegt.
Vor diesem Hintergrund lehnt Bündnis Deutschland die vom Parlament beschlossene weitere Erleichterung der Einbürgerung strikt ab. Nach der Neuregelung wird die Aufenthaltsfrist von 8 auf 5, teilweise auf 3 Jahre verkürzt und die Voraus-setzungen, z.B. hinsichtlich der Sprache erleichtert. Das neue Einbürgerungsrecht leistet der weiteren Spaltung der Gesellschaft und Verfestigung von Parallelgesellschaften Vorschub. Bündnis Deutschland fordert daher die Rückkehr zum alten – vor 1999 gültigen – Einbürgerungsrecht.