Positionspapier 5-23-1
BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für ein Land, in dem sich jeder einzelne Bürger in persönlichen Not- und Krisenzeiten darauf verlassen kann, nicht allein ohne Hilfe und Unterstützung dazustehen.
Diese erforderliche Unterstützung soll die Zeit überbrücken, die notwendig ist, um möglichst wieder eigenverantwortlich für sich selbst und seine Bedarfsgemeinschaft sorgen zu können, soweit dies medizinisch möglich ist (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Hierzu ist für die Überbrückung nicht nur eine finanzielle Absicherung erforderlich, sondern zwingend auch die Begleitung und die individuelle Förderung zur Erlangung einer Erwerbstätigkeit. Das Bürgergeld ist hierzu als Brücke zu einem eigenverantwortlichen Leben durch eine Arbeitsaufnahme zu verstehen.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND lehnt es jedoch ab, dass durch die Regelungen des Bürgergeldes Leistungsberechtigte unter einen Generalverdacht bezüglich des Missbrauchs dieser Sozialleistung gestellt werden, weil sich einige wenige nur auf das Fordern der umfassenden Leistungen des Bürgergeldes beschränken und sich nicht oder nicht ernsthaft um eine Arbeitsaufnahme bemühen bzw. bemühen wollen.
Hier gilt es die Möglichkeiten der Sanktionen im vollen Umfang zu nutzen, um diejenigen, die das Bürgergeld als dauerhaftes „Erwerbsersatzeinkommen“ ansehen, ebenfalls davon zu überzeugen, selbst für den eigenen Unterhalt aufzukommen.
Enso fordert BÜNDNIS DEUTSCHLAND, in bestimmten Fällen über eine Umwandlung der Bar- Leistungen in Sachleistungen nachzudenken. Weitere Möglichkeiten passgenauer Sanktionen dürfen für den besonderen Einzelfall kein Tabu darstellen.
Jeder Arbeitnehmer, der zum Mindestlohn einer Beschäftigung nachgeht, hat kein Verständnis dafür, dass ein Leben ohne Arbeit im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Regelleistungen des Bürgergeldes sowie der erheblichen Regelungen für Mehrbedarfe, einen größeren finanziellen Spielraum mit sich bringen kann.
Neben der Tagesfreizeit, keinen Stress am Arbeitsplatz und am Monatsende – nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge der Steuern, der Miete und der Heizungskosten, keine GEZ, geringere Zuzahlung für Medikamente usw. – hat ein Bürgergeldempfänger im Einzelfall sogar mehr in der „Tasche“.
Beispielrechnung anhand Brutto- Nettorechner:
- Jobcenter Düsseldorf Miete bis 50 m² 528 EUR / Monat, Heizung Durchschnitt 54 EUR / Monat. Damit insgesamt 582 EUR im Monat.
- = plus keine GEZ 18,36 EUR = 600,36 EUR im Monat, I648 EUR / Jahr (Miete in Düsseldorf/ Mittelwert von bis 40 m² und bis 60 m² = 13,70 EUR / m² Miete – Heizung fiktiv 752,40 EUR / 16,00 EUR mtl.
Arbeitnehmer 44 Jahre ledig 164 Std. / Monat 12,41 EUR Mindestlohn:
Brutto: 2035,- EUR / Netto: 1483,48 EUR
Bürgergeldempfänger 28 Jahre ledig
Regelsatz Stufe 1: 563 EUR / Miete 528 / Heizung 54 EUR mtl.
Ergibt ein „Nettobetrag“ in Höhe von 1145 EUR.
Daraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmer gerade einmal 338,48 EUR im Monat mehr zur Verfügung hat (er geht also für ca. 2 EUR je Stunde täglich zur Arbeit).
Dennoch zahlen er und sein Arbeitgeber 331,71 EUR je Monat in die gesetzlichen Krankenversicherung und 81,40 EUR in die gesetzliche Pflegeversicherung ein (2,3 % AN und 1,7 % AG).
Für den Bürgergeldempfänger zahlt der Bund im Monat nur 119,- EUR an die Krankenversicherung und 27,24 EUR an die Pflegeversicherung. Die Folgen für die Krankenkassen sind bekannt und können auch bald für die Pflegeversicherung gelten. „Milliardenschwerer Betrug“ – Kassen-Vorstände nehmen Ampel ins Visier wegen Beitragssteigerung durch Bürgergeld
Erkennbar ist anhand des Beispiels zweifelsfrei, dass sich Arbeit im Mindestlohnbereich grundsätzlich eben nicht lohnt, zumal hier noch kein Sozialticket, kein Mehrbedarf (Wohnungseinrichtung, Ersatz von defekten Haushaltsgeräten bzw. Darlehn, kulturelle Dinge, keine GEZ sowie bis 100,- EUR keine und darüber hinaus nur teilweise Anrechnung von Bezügen aus einer Nebenbeschäftigung, Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,- EUR bei Weiterbildungen usw.) berücksichtigt worden sind. Welche Vergünstigungen erhalt ein Arbeitnehmer, der regelmäßig Fortbildungen über den Arbeitgeber absolvieren muss?
Bürgergeldempfänger werden aufgrund der Regelungen an Geld- und Sachleistungen eher bessergestellt, als jemand, der zum Mindestlohn einer Erwerbstätigkeit nachgeht, aber deutlich weniger Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlt.
Um dies zumindest in dem Beitragsaufkommen der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen und die Beitragszahler neben den Steuern zur Finanzierung des Bürgergeldes nicht noch zusätzlich zu belasten, fordern wir, dass alle Leistungen der Bürgergeldempfänger pauschal einem fiktiven Bruttoentgelt zugeordnet werden, von dem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu berechnen sind, mindestens aber nach der „Nettoleistung“. Im obigen Beispiel hätte der Bund einen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 186,64 EUR zu leisten (allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag).
Diejenigen, die nicht in die Sozialsysteme in Deutschland einzahlen / einzahlen müssen, lassen die die Kosten der Krankenversicherung / die Pflegeversicherung für den Personenkreis der Bürgergeldempfänger allein von der Pflicht-Versichertengemeinschaft finanzieren.
Zudem fordert BÜNDNIS DEUTSCHLAND, den Betrag für das absetzbare Vermögen nach einem Zeitraum von insgesamt 12 Monaten in einem 5- Jahreszeitraum auf den Betrag zu reduzieren, den ein Mensch, der den Eigenanteil in einem Pflegeheim nicht mehr selbst bestreiten kann, als Vermögensfreigrenze behalten kann.
Das ist ein Betrag von 10.000,- EUR und nicht 15.000,- EUR mit zusätzlichen Möglichkeiten der „Hochrechnung“. Während selbst das Eigenheim beim Bürgergeldbezug geschützt ist, würde es bei dem zu Pflegenden verwertet werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, unterschiedliche Vermögensgrenzen anzuwenden sind, zumal in beiden Fällen der Staat, bei zu Pflegenden sogar oftmals zusätzlich die Angehörigen, oder ansonsten die steuerzahlende Allgemeinheit aufkommen muss. Deshalb müssen auch Schenkungen oder wie im Bürgergeld als „Zuwendungen“ bezeichnet, regelmäßig angerechnet / berücksichtigt werden.
In Anlehnung an den vorgenannten Zeitraum (12 Monate in fünf Jahren) müssen auch Regelungen für Grund- und Immobilienbesitz berücksichtigt werden. Hierfür sollte allerdings ein Zeitraum von 24 Monaten in fünf Jahren angesetzt werden. Dieser Zeitraum kann auch für die Rückabwicklungen für Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre nach Anspruchsbeginn angesetzt werden.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht zur sozialen Verantwortung und zum Bürgergeld. Wir fordern allerdings eine gerechte Verteilung der Lasten und die Umsetzung der Ziele des Bürgergeldes. Dies schließt auch ein genaues Monitoring der Auswirkungen (Erfolge, Kosten usw.) ab dem Jahr 2024 mit ein.
Das Bürgergeld soll eine Überbrückung darstellen und nicht als Dauerleistung etabliert werden.
Die Leistungsberechtigten sind aufgefordert, aktiv zu werden und die Jobcenter/optierenden Kommunen müssen stärker als bisher unterstützen und die Mitwirkung fordern sowie jedweden Missbrauch dieser Sozialleistung unterbinden. Dies setzt eine angemessene personelle Ausstattung der Jobcenter/optierenden Kommunen voraus und den politischen Willen voraus, Missbrauch zu stoppen.