Positionspapier 5-24-2
Die anfängliche Erfolgsgeschichte des „Generationenvertrages“ und der dynamischen Rente kann im Hinblick auf den demografischen Wandel die Altersbezüge nicht mehr langfristig sichern, wenn eine erhebliche Steigerung der Steuerzuschüsse, ein Absinken des Rentenniveaus und massive Beitragssteigerungen vermieden werden sollen.
Der langjährige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm hatte seinerzeit werbewirksam gesagt, dass „die Rente sicher sei“. Einige behaupteten schon damals, dass er vermutlich lediglich das Wort „seine“ vergessen hatte.
Obwohl die Politik seit Jahren diese Problematik kennt, wurde diese immer wieder verdrängt. Ein „weiter so“ mit immer neuen Wahlgeschenken und einer Unterfinanzierung bzw. nicht vollständige Erstattung der versicherungsfremden Leistungen bzw. nicht beitragsgedeckte Leistungen (NBL), die sich seit 1957 auf ca. 1000 Milliarden EUR anhäuften, führt dazu, dass nun nachhaltige und wirksame Reformen zwingend erforderlich sind.
Ein weiteres Aufschieben ist nicht mehr möglich und die Beitragszahler haben zudem ein Recht darauf, dass die Politik nachhaltige Lösungen erarbeitet.
Bereits Ende letzten Jahres warnte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage in seinem Jahresgutachten, es dürfe kein “weiter so” bei der gesetzlichen Rente geben, denn die “akute Phase der demografischen Alterung” habe begonnen.
“Nur durch eine Bündelung verschiedener Einzelmaßnahmen lassen sich die Stärken der Rentenversicherung kombinieren und soziale Härten vermeiden”, betont Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates in einer Stellungnahme.
Die Lösung für die Ampel lautet „Das Rentenpaket II“.
Ziel ist die Errichtung der Stiftung „Generationenkapital“, die aus den Erträgen des Stiftungsvermögens einen Finanzierungsbeitrag an die Deutsche Rentenversicherung leisten soll (geplant sind ab 2036 10 Mrd. Euro jährlich).
Das Rentenpaket II sieht vor, die Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent des Durchschnittslohns bis 2039 festzuschreiben.
Das gilt nur für diejenigen Versicherten, die bei der Regelaltersgrenze 45 Beitragsjahre geleistet und genau das Durchschnittsgehalt (2024 vorläufig: 45.358 Euro im Jahr) erzielt haben. Bei dann 45 Entgeltpunkten und einem aktuellen Rentenwert von 39,32 EUR ergibt dies einen Bruttorentenbetrag in Höhe von 1769,40 EUR.
Nach Schätzung der Deutschen Rentenversicherung (Frühjahr 2024) würde das Rentenniveau im Jahre 2030 ca. 47 %, im Jahre 2035 ca. 45,6 % und im Jahre 2040 ca. 45,1 % betragen.
Wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Rente in Deutschland nach 45 Versicherungsjahren 1543 € (Männer 1637 € / Frauen 1323 €) monatlich beträgt, ist das nicht gerade das, was man sich nach 45 Jahren Arbeit vorstellt. In diesem Bereich und mehr liegen nur 35,4 % der Männer und 11,7 % der Frauen.
Der Großteil der Rentenbezieher kann von einem Rentenniveau von 48 % nur träumen. Wir vergleichen nicht Äpfel mit Birnen, aber die Beamtenpensionen betrugen im Jahr 2022 durchschnittlich 3170 €.
Hinweis: Der Sozialverband Deutschland (SOVD) fordert eine Erhöhung des Rentenniveaus auf 53 %. Mit dieser Forderung liegt der Sozialverband fast bei dem Wert von 52,9 %, der noch im Jahre 2000 galt.
Wer sich einen Überblick zum deutschen Rentenniveau im europäischen Vergleich verschaffen will, schaut sich die Nettoersatzquote (Verhältnis der Altersrente zum Nettolohn, vor dem Renteneintritt) an. Diese liegt in Deutschland bei 52,9 % (Platz 22 und wird nur noch von der Schweiz, Irland, Polen, Estland und Litauen unterboten).
Zum Vergleich: In der Türkei liegt diese bei 103,3 %, in Ungarn bei 94 %, in Portugal bei 90,3 % in den Niederlanden bei 89,2 % in Luxemburg bei 88,7 %, in Österreich bei 87,1 %, in Dänemark bei 84 %, Griechenland bei 83,6 % (Frauen gehen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Rente) und selbst in Tschechien noch bei 65,2 %.
Im Ergebnis muss man feststellen, dass der Schritt, das Rentenniveau auf 48 % halten zu wollen, das Mindestmaß von dem ist, was nach einem arbeitsreichen Leben einem Rentner für den dritten Lebensabschnitt allein schon aus Wertschätzung zustehen sollte.
Wie will die Ampel dieses Ziel erreichen? Nun, um die Haltelinie für das Rentenniveau zu finanzieren, werden die Beiträge zur Rentenversicherung erstmals seit langem wieder steigen. Von derzeit 18,6 Prozent ab dem Jahr 2028 auf 20 Prozent und dann bis 2045 auf 22,3 Prozent.
Der Jugendforscher Simon Schnetzer definiert die Jahrgänge 1955–1964 als Baby-Boomer und die folgenden Jahrgänge 1965–1979 als Generation X. Unter Berücksichtigung dieser definierten Jahrgänge ist festzuhalten, dass von den Jahrgängen der Baby-Boomer lediglich die Jahrgänge 1962-1964 und jünger sich an den Kosten für diese in „Haltelinie“ durch einen höheren Beitragssatz beteiligen werden, soweit sie nicht durch Inkaufnahme von Abschlägen oder dem Erfüllen besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen überhaupt über das Jahr 2027 einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verlieren zunächst lediglich 0,7 % vom Bruttolohn, wenn die Berechnung bzw. die Schätzungen auch so zutreffen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es im Hinblick auf die Sozialabgaben bei nur 0,7 % bleiben wird, denn die weiteren Engpässe bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht ausbleiben.
Es ist mehr als zweifelhaft, ob die Voraussage zu künftigen Beitragssätzen in der Rentenversicherung für die nächsten Jahre verbindlich ist. Wie wird sich die Lebenserwartung entwickeln, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland, der schon jetzt erheblichen Schaden genommen hat? Wer soll die Beiträge entrichten?
Aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Tabell.3. Arbeitssuchende und Arbeitslose nach Anforderungsniveau) ergibt sich, dass von insgesamt 519.741
Menschen aus den Asylherkunftsländern 364.336 Menschen auf Helferniveau einzustufen sind.
Noch mehr Aufschluss über die Beseitigung des Fachkräftemangels ergibt die Tab. 3.3 (Arbeitssuchende und Arbeitslose nach Staatsangehörigkeit und Berufsabschluss). Von insgesamt 519.741 Menschen aus den üblichen Asylherkunftsländern haben 446.527 Menschen keinen Berufsabschluss.
Selbst bei einem Mindestlohn von 15 € (Arbeitsminister Heil ab 2026) würde bei einem Bruttobetrag von 2580 € im Monat und einem Rentenversicherungsbeitrag von 20 % (2028) lediglich ein monatlicher Rentenbeitrag in Höhe von 516 € abgeführt werden. Das bedeutet, dass mehr als drei Mindestlohnempfänger Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen müssten, um einen von 47 % der gesamten Rentenempfänger zu versorgen.
Der Mindestlöhner selbst würde mit diesem fiktiven Mindestlohn (15 EUR) nach heutigen Werten in 45 Jahren Beitragszahlung eine Bruttorente in Höhe von 1269,72 EUR erzielen können. Mit einer Nettorente (heutige Beiträge zur KV und PV und vor Steuern) in Höhe von ca. 1080 EUR liegt er heute auf Bürgergeldniveau. Wer würde in Kenntnis dieser Beträge noch arbeiten wollen?
Nicht berücksichtigt ist, dass Arbeitnehmer im Mindestlohnbereich selbst oftmals gar nicht allein schon aus gesundheitlichen Gründen bis zum 67 Lebensjahr arbeiten können.
Aber lassen wir die fraglichen hellseherischen Fähigkeiten der Ampel bzw. des Herrn Heil einfach so stehen und schauen, was sich noch hinter dem „Rentenpaket II“ versteckt.
Beginnend mit 12 Milliarden Euro 2025 soll bis 2036 ein aktienbasierter Kapitalstock von 200 Milliarden Euro aufgebaut werden, dessen Zinsen dann in die Rentenkasse fließen. So will die Bundesregierung den weiteren Anstieg der Beiträge dämpfen.
Ein aktienbasierter Kapitalstock in Höhe von 200 Milliarden EUR (beginnend ab 2025 und einem Betrag von 12 Milliarden €) hört sich vielversprechend an, ist aber eine Neuverschuldung, die die nächste Generation, also die, die ohnehin beim Rentenversicherungsbeitrag schon zur Kasse gebeten wird, natürlich irgendwann zurückzahlen muss.
Im Jahr 2021 betrug der Anteil der Zins Ausgaben an den Steuereinnahmen 1,3 %, im Jahr 2023 waren es bereits 11,1 % und im Jahr 2024 werden es voraussichtlich etwa 10 % sein. Betrugen die Zinsen im Jahr 2019 ca. 12 Milliarden € sind es bereits 37 Milliarden Euro im Jahr 2024 oder der dreifache Betrag, mit dem ab 2025 ein Kapitalstock aufgebaut werden soll.
Nach der aktuellen Steuerschätzung für das Jahr 2025 fehlen laut Finanzministerium unterm Strich13,5 Milliarden € an Steuereinnahmen im Bund. Damit vergrößert sich die bisherige Lücke und Lindner will für 2025 nochmals mehr Schulden machen (+5,4 Milliarden € auf 56,5 Milliarden €). Fast 490 Milliarden € will die Ampel-Regierung im nächsten Jahr ausgeben, mehr als ein Zehntel davon auf Kredit. Von Habecks „Deutschlandfond” ist hier noch keine Rede.
Nun wirkt sich die Politik der Ampel massiv auf die Wirtschaft aus und nun hört man richtig zu. Volkswagen beabsichtigt drei Werke zu schließen und Tausende von Mitarbeitern zu entlassen. VW will tausende Arbeitsplätze abbauen, an denen viele weitere Arbeitsplätze der Zulieferindustrie hängen.
Wenn aber der Kapitalstock mit Schulden aufgebaut wird, so müssen diese Schulden zu einem Zeitpunkt X auch zurückgezahlt werden.
Für die Rentenversicherung bzw. zur Stabilisierung der Beiträge bleibt also erst dann Geld übrig, wenn die Rendite der Kapitalanlagen höher als die Refinanzierung der Zinsen ist.
Es bleibt also nur die Hoffnung, dass bis Mitte des nächsten Jahrzehnts tatsächlich 10 Milliarden € Gewinn herauskommen. Jeder, der sich mit der Börse beschäftigt hat, weiß, dass es zwar langfristig gesehen bei der Börse eher nach oben geht, aber die Börse schlägt regelmäßig in zwei Richtungen aus.
Was passiert mit den erhofften Einnahmen zur Unterstützung der Rentenversicherung, wenn eine längere Börsenflaute eintreten sollte und bereits eingeplante Milliarden ausbleiben? Die entstandenen Finanzlöcher müssen dann, wie auch die Zinslast für den „Schulden Kapitalstock“, dennoch geleistet werden.
Selbst für den Fall, dass alles so eintritt, wie es geplant ist, wird der Ertrag für die Rentenversicherung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Immerhin liegen ihre gesamten Ausgaben bei etwa 360 Milliarden Euro. Dem Gesetzesentwurf zufolge werden die Rentenbeiträge in den 2030er Jahren trotz Generationenkapital auf mehr als 22 Prozent steigen.
“Das Generationenkapital kommt sehr spät und ist zu klein dimensioniert, um einen relevanten Unterschied zu machen”. Es gäbe bessere Investitionsgelegenheiten, stellt das Deutsch Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fest.
Die Koalition müsste also viel mehr Geld in die Hand nehmen, um eine Aktienrente mit tatsächlich entlastender Wirkung auf den Weg zu bringen. Doch dafür gibt es aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Situation und der Angst vor tatsächlichen Reformen, sowie die immer noch gewünschten Geschenke für die ganze Welt, kaum Spielraum im Bundeshaushalt. Jedem einigermaßen klar denkenden Menschen war klar, dass mit dem Ende des Arbeitslebens der Babyboomer erhebliche Probleme in der Rentenversicherung zu lösen sind. Für unsere Politiker hieß es nur ein wenig hier und ein wenig dort, vernünftige und nachhaltige Lösungen wurden nicht präsentiert. Schauen wir nach Schweden, wo im Jahre 2000 mit 8,2 Milliarden € bis Ende 2021 das Fond-Guthaben auf gut 88,2 Milliarden € gesteigert werden. Seit dem Start konnte eine Rendite von 11,6 % pro Jahr erzielt werden. Auch der norwegische Staatsfond, der größte Pensionsfonds der Welt, zeigt Deutschland wie man es macht. Im Jahr 2023 erzielte dieser mit einem Betrag von umgerechnet rund 197 Milliarden € die jemals höchste Rendite. Das ist in etwa der Betrag, den die Bundesregierung im Rentenpaket II zwei Schulden finanziert in etwa aufbauen möchte.
Dennoch darf nicht vergessen werden, dass die Börse zwar langfristig gute Renditen verspricht, dass bedeutet aber nicht, die Börse eine “Einbahnstraße” ist.
Im Jahr 2022 hat dieser Staatsfond, der offiziell “Pensionsfond Ausland” genannt wird, einen Verlust von 152 Milliarden € erwirtschaftet, der an einem Tag eingetreten ist.
Es darf die Frage gestellt werden, wie finanziert die Bundesregierung die Zinslast und den Zuschuss an die Rentenversicherung, wenn von einem 200 Milliarden € Kapital plötzlich mehr als drei Viertel fehlen? Zuletzt bleibt die bis dato unbekannte Anlagestrategie. Die zur Verfügung gestellten Mittel sollen renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt werden. Es wird die Renditedifferenz zwischen höherverzinslichen Investments am Kapitalmarkt und niedriger verzinsten Bundeswertpapieren genutzt. Die so generierten Erträge bleiben zunächst investiert und auch erst 2036 sind daraus Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden € jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen. Warten wir ab, wieviel es wirklich ist.
Derzeit könnte der Geschäftsbericht 2023 des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) hilfreich sein, der ohnehin mit Verwaltung des Kapitalstocks beauftragt werden soll (kenfo_geschaeftsbericht_2023.pdf)
Die KENFO startete im Jahre 2017 mit einem Stiftungsvermögen von rund 24 Milliarden EUR. Am 30.06.2023 meldete die Tagesschau einen Wertverlust von mehr als 3 Milliarden EUR für 2022 aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten. Ende 2023 betrug das Stiftungsvermögen 21,4 Milliarden EUR (2022 wurde 648 Millionen an das Ministerium ausgezahlt). Immerhin ein Wertzuwachs um 11,1 Prozent (359,9 Millionen EUR).
Insgesamt hat der Staatsfond seit Bestehen, also in sechs Jahren, ca. 3 Milliarden EUR an das Bundesumweltministerium ausgezahlt. Das sind bei einem Kapitalstock in Höhe von anfänglich 24 Milliarden Euro ca. 500 Millionen € im Jahr. Natürlich ist die nachfolgende Berechnung viel zu ungenau, aber wären es dann bei einem Kapitalstock von 200 Milliarden €, dann nur 5 Milliarden € (vor Schuldentilgung), anstatt der geplanten 10 Milliarden €?
Daraus ergibt sich, dass das schuldenfinanzierte Ziel von 200 Milliarden viel zu gering ist, um die Renten bzw. die Beitragsstabilität zu sichern.
Die Anlagestrategie scheint zumindest richtig zu sein. Es kann nur gehofft werden, dass insbesondere die Grünen sich bei der Auswahl der Anlagemöglichkeiten zurückhalten. eine weitere Voraussetzung, damit zumindest die Gelder sicher sind ist der Schutz vor dem Zugriff der Politik. Wie schnell weckt ein, wenn auch schuldenfinanziertes Vermögen, Kapital von 200 Milliarden € die Begehrlichkeiten bezüglich der Verteilung in alle Welt, nur nicht für das deutsche Sozialsystem.
Positiv ist ebenfalls die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Selbstverwaltungen der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist als entscheidender Baustein zur Absicherung von unterjährigen Liquiditätsrisiken zu begrüßen.
Was bleibt am Ende?
Am Ende bleibt eine altbekannte Flickschusterei der Politik, die keine wirklichen Reformen zur Stabilisierung der Altersabsicherung vornehmen möchte. Die komplette Schieflage der Sozialversicherung war seit Jahren abzusehen, das Bürgergeld ein „Fass ohne Boden“, Entwicklungshilfe für Länder, die in Deutschland zudem als wirtschaftlicher Konkurrent angesehen werden.
Warum sollten Sie sich für eine nachhaltige Lösung und faire Verteilung der Kosten und Wert wertschätzende Altersabsicherung einsetzen? Sie sind nicht im System und wollen es auch nicht sein! Warum sollen sie sich um eine vernünftige und nachhaltige Lösung bemühen, wenn sie nicht einmal betroffen sind.
Interessanter scheint der neue Vorschlag von Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner zu sein: ein staatlich gefördertes Altersvorsorge-Depot (Das geplante Altersvorsorgedepot von Lindner – jährlich bis zu 600 Euro staatliche Förderung für die private Altersvorsorge sichern – Ratgeber: Wissenswertes rund um die Geldanlage | finanzen.net).