Positionspapier 5-23-7
Jeder kennt ihn, den klassischen Besuch beim Arzt und oftmals ein damit verbundenes Rezept für Medikamente, für das regelmäßig die gesetzliche Zuzahlung in der Apotheke fällig wird.
Wer hat sich noch nicht gefragt, welche Kosten durch den Krankenversicherungs-beitrag und die Rezeptgebühr entstehen? Gesund sein ist auf jeden Fall besser, gelingt dauerhaft meistens jedoch nicht.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung, das wäre eine gute Lösung – und sowas gibt es in der Tat.
Um von der Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkasse zu profitieren, müssen aber die Ausgaben für Zuzahlungen eine individuelle Belastungsgrenze überschreiten.
- 2-Prozent-Regelung: In der Regel liegt Ihre Belastungsgrenze bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
- 1-Prozent-Regelung: Wenn Sie chronisch krank sind, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt.
Bei einem Mindestlohnbezieher (26 Jahre, ledig, keine Kinder) mit einem Bruttoentgelt (2024) sind das etwa 2150,- EUR im Monat bzw. 25800,- EUR.
Bei einem Rentner mit einer monatlichen Bruttorente (Durchschnittsrente 2023 -männlich-) von 1348,- EUR, also kaum mehr als ein Bürgergeldempfänger, sind es immerhin noch 268,- EUR bzw.134,- EUR im Jahr.
Bei Menschen mit einer Rente wegen Erwerbsminderung, also aus gesundheitlichen Gründen, bei denen allein schon wegen der Rentenart von regelmäßige Medikamenteneinnahme ausgegangen werden muss, beträgt die durchschnittliche mtl. Bruttorente 971,- EUR. Dies ergibt eine Zuzahlungsgrenze von 194,- EUR bzw. 97,- EUR.
Wer die Ausführungen zum Bürgergeld auf diesem Kanal verfolgt hat, wird wissen dass ein Mindestlohnbezieher nach Abzug aller Sozialversicherungsbeiträge, der Steuern, der Miete und der Heizung, der Fahrkosten zur Arbeit usw. evtl. gerade 300,- EUR im Monat mehr zur Verfügung hat als ein Bezieher von Bürgergeld (siehe vorgenannte fiktiven Daten zur Person), da nur der Bürgergeldempfänger seine Miete und seine Heizkosten (u. a.) nicht selbst tragen muss.
Wie sieht dann die mögliche Befreiung von der Zuzahlung aus, wenn nicht im individuellen Einzelfall über den Mehrbedarf Kosten für Medikamente usw. im Rahmen des Bürgergeldes übernommen werden?
Bürgergeldbezieher sind nicht automatisch von der Zuzahlung für Medikamente befreit. Es gilt die ebenfalls die vorgenannte Belastungsgrenze, wobei allerdings mur der Regelbedarfssatz als „Bruttoentgelt“ zugrunde gelegt wird. Das sind auf ein Jahr gesehen 6756,- EUR (12 x 563 EUR Regelsatz). Der „Sachbezug“ in Form der Kostenübernahme für die Miete und der Heizung, spielt hier keine Rolle.
Daraus ergibt sich eine Befreiungsmöglichkeit ab einer Belastung von 135,- EUR bzw. 67,- EUR im Jahr.
Der Krankenversicherungsbeitrag (Rentner und RV) des o. g. Rentners beträgt übrigens 219,- EUR im Monat. Der Bürgergeldempfänger zahlt hingegen nichts. Für die Beitragslast in Höhe von 119,- EUR, und damit eine deutliche Unterdeckung von etwa 231,- EUR im Monat, kommt das Jobcenter bzw. der Bund auf.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert eine pauschale Berücksichtigung der Sachleistungen (Miete und Heizung sowie Mehrbedarfe) bei der Prüfung der Prüfung der Belastungsgrenze.