Positionspapier 5-23-4
Wird von Millionen Rentnern ein zu hoher Krankenkassenbeitrag verlangt, obwohl dieser Missstand Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) schon seit Jahren bekannt sein soll? So jedenfalls berichtet es das »Handelsblatt« 2019.
Millionen Rentner müssen den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen, obwohl sie keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld haben. Nach § 243 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gilt der verminderte Beitragssatz in Höhe von 14 % für den Personenkreis, der keinen Anspruch auf Krankengeld hat, es sei denn, die Beitragsbemessung erfolgt nach § 240 Absatz 4b SGB V (freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung).
Auch wenn diese Ausnahmeregelung fraglich ist, steht hier die Rechtmäßigkeit der Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 14,6 Prozent im Vordergrund.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fragt sich, welche Gründe hinter der offensichtlichen Ungerechtigkeit stehen. Ginge es um das Solidaritätsprinzip in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung, wäre es eine völlig unzureichende Erklärung dieser Regelung, da es dann keine Ausnahme vom allgemeinen Beitragssatz geben dürfte. Jeder der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat dann den allgemeinen Beitragssatz entrichten.
Aber die Ausnahmen sind gesetzlich geregelt und anscheinend bei dem Personenkreis der Bürgergeldempfänger sogar ausdrücklich gewollt, um den Bundeshaushalt zu entlasten und die gesetzlich Versicherten in die Pflicht zu nehmen, den Bürgergeldempfänger in der Krankenversicherung zu subventionieren.
Die Krankenversicherungsbeiträge für den Personenkreis der Bürgergeldempfänger werden im Jahre 2024 vom 0,2155-fachen der monatlichen Bezugsgröße (§18 a SGB VI) errechnet.
Der sich daraus ergebende Betrag ist die Berechnungsgrundlage für die Anwendung des § 243 SGB V, wonach der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14 Prozent zugrunde zu legen ist, den der Bund den Krankenkassen (mtl. 119 EUR inkl. des Zusatzbeitrages) erstattet. In der Realität ist es aber so, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Durchschnitt einen kostendeckenden Beitrag von ca. 350 EUR je Bürgergeldempfänger im Monat als erforderlich ansieht.
Jeder, der von der erheblichen Steigerung des Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen ist, kann sich nun fragen, ob dies so gerecht ist. Der Bund schuldet den Krankenkassen etwa 9 Milliarden EUR!
Wer hat es geregelt? Es sind die Politiker und die Beamten ohne hoheitliche Aufgaben, die von dieser Regelung nicht betroffen sind. Sie sind schließlich nicht im System.
Letztlich darf nicht fehlen, dass der Bund für die Fortführung der privaten Krankenversicherung eines Bürgergeldempfängers einen max. Betrag in Höhe von 421,77 EUR im Monat zahlt. Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II)
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert einen kostendeckenden Beitrag des Bundes zur gesetzlichen Krankenversicherung für Bürgergeldempfängern und eine sofortige Beendigung der Subventionierung seitens der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner bzw. die Rentenversicherung.
Schon gar nicht kann ein unterschiedlicher Beitragssatz toleriert werden, dem zusätzlich noch eine unrealistischen Bemessungsgrundlage (761,80 EUR mtl.) zugrundliegt. Allein der Barbetrag mit 563,- EUR und die Miete inkl. der Heizkosten, liegen deutlich darüber.