BÜNDNIS DEUTSCHLAND begrüßt das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in einer Befangenheitssache gegen einen Schöffen und damit das Kassieren eines Richterspruchs und der Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft.
Zunächst hatte das Landgericht Hamburg im Rahmen der Vorbereitung einer Hauptverhandlung (Aktenzeichen: 625 KLs 6t24) gegen einen in der Hansestadt geborenen 44jährigen Mann sowie weiteren Beschuldigten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, einen Schöffen für befangen erklärte, nur weil er ehemaliges Parteimitglied von BÜNDNIS DEUTSCHLAND war – und dies mit Unterstützung des Generalstaatsanwalts.
„Aus einer reinen Parteimitgliedschaft abzuleiten, man könne sich naturgemäß gegen Ausländer stellen, ist nicht nur unverschämt, sondern zeigt vor allem, dass unsere Forderung nach einer unabhängigen Justiz mehr als berechtigt ist“, so der stellvertretende Parteivorsitzende Carsten Schanz.
Das Landgericht argumentierte, der Schöffe habe „seine Amtspflichten gröblich verletzt, weil er nicht mehr die Gewähr dafür biete, unparteiisch und nur nach Recht und Gesetz zu entscheiden“.
Insbesondere begründeten die Richter, dass der Mann als ehemaliges Landesvorstandsmitglied für das Europaprogramm von BÜNDNIS DEUTSCHLAND einstand, in dem die Forderung nach einer schnellstmöglichen Verurteilung und Abschiebung von straffälligen Migranten niedergeschrieben ist. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte die Abberufung des Schöffen und erklärte zudem, dass man nicht davon ausgehen könne, dass es bei dem Schöffen „zu einem ernsthaften und auf Dauer angelegten Bewusstseins- und Wertewandel gekommen ist“. Das Hauptverfahren richtete sich gegen mehrere Beschuldigte, darunter auch türkischstämmige.
Das Hanseatische Oberlandesgericht beendete den Spuk schließlich (Aktenzeichen: 6 SAR 2/24) und hob das Urteil des Landgerichts mit bereits eingetretener Rechtskraft wieder auf. „An diesem Beispiel wird erneut deutlich, dass die Unabhängigkeit unserer Justiz in vielen Bereichen infrage zu stellen ist. Das Oberlandesgericht wies in seinem Urteil deutlich darauf hin, dass sich BÜNDNIS DEUTSCHLAND selbstverständlich auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegt und keine Kausalität zwischen Parteifunktion und einer Amtspflichtverletzung gegeben war“, so Schanz.
Für BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht die Unabhängigkeit der Justiz auf gefährlichem Kurs. „Wir dürfen nicht vergessen, dass ein Richter oder auch ein Staatsanwalt einen politischen Vorgesetzten hat, nämlich den Justizminister. Die Justiz gehört der Judikative, der Minister der Exekutive an. Wenn der Minister aber dem Richter und Staatsanwalt in vielen Bereichen weisungsbefugt ist, treten Probleme auf. Politische Urteile könnten möglich werden, was es dringend zu verhindern gilt“, so der Vize-Parteichef.
In Hamburg wird die Justizsenatsverwaltung von der Grünen-Politikerin Anna Gallina geführt, ihr Staatsrat Holger Schatz gehört der SPD an.