Positionspapier 12-24-6
BÜNDNIS DEUTSCHLAND lehnt die Einführung der ab 2026 verpflichtend geplanten Eu-ropäischen Impfkarte (EVC) entschieden ab und erteilt somit auch den Pilotprojekten, die bereits im September 2024 in einigen EU-Staaten, darunter Deutschland, gestartet wer-den sollen, eine klare Absage.
Begründung:
- Staatliche Einmischung in persönliche Gesundheitsdaten:
Der Staat hat sich aus den persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten seiner Bürger herauszuhalten. Jahrzehntelang hat die öffentliche Gesundheit durch Maßnahmen wie Umweltschutz, Wasserversorgung und Hygiene funktioniert, ohne dass es erforderlich war, in die individuellen Gesundheitsdaten der Menschen einzugreifen. Die zentrale Auf-gabe des Staates besteht darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine flächende-ckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sicherstellen – einschließlich der Pflege und ergänzender therapeutischer Angebote. Dafür müssen Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfü-gung gestellt bekommen. Die Europäische Union hat in diesen persönlichen Angelegen-heiten nichts zu regeln, ebenso wenig wie die Pharmaindustrie, die primär auf die Nutzung und Auswertung solcher Daten abzielt. - Gefahr der Überwachung und Kontrolle:
Die EVC wird als Instrument zur Stärkung der Resilienz Europas gegen zukünftige Ge-sundheitsbedrohungen präsentiert. Diese Darstellung verschleiert jedoch das erhebliche Risiko, dass der Staat durch die zentrale Erfassung und Verwaltung personenbezogener Gesundheitsdaten eine weitreichende Kontrolle über seine Bürger ausüben könnte. Die Möglichkeit, umfassende Informationen über die Impfgeschichte jedes Einzelnen zu spei-chern, öffnet Tür und Tor für staatliche Überwachung und potenziellen Missbrauch. Es besteht die Gefahr, dass diese Daten nicht im Sinne der Bürger, sondern zur Ausweitung staatlicher Macht genutzt werden. - Risiko zukünftiger Bewegungseinschränkungen:
Ein weiterer bedenklicher Aspekt ist die Möglichkeit, dass die EVC künftig als Grundlage für Bewegungseinschränkungen oder andere gesundheitliche Auflagen genutzt wird, ähnlich wie es während der Corona-Pandemie der Fall war. Dies könnte zu einer Spaltung der Gesellschaft führen, da bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund ihres Impfstatus benachteiligt oder eingeschränkt werden könnten. Eine solche Entwicklung wäre ein Rückschritt für die Grundrechte und würde das Vertrauen in staatliche Institutionen wei-ter untergraben. - Datenschutzbedenken und Missbrauchspotenzial:
Die zentrale Speicherung sensibler Gesundheitsdaten birgt erhebliche Risiken für den Datenschutz. Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass solche Datenbanken an-fällig für Missbrauch und Cyberangriffe sind. Die jüngsten Skandale, bei denen bewusst manipulierte Daten genutzt wurden, um politische und soziale Maßnahmen zu rechtferti-gen, verdeutlichen das immense Missbrauchspotenzial solcher zentralen Systeme. Der eigentliche Skandal im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie begann mit dem „Dros-ten-Test“ und der fragwürdigen Definition von „symptomlosen“ Kranken, was zu weitrei-chenden, teils verfassungswidrigen Eingriffen in die Grundrechte der Bürger führte. - Wahrung der individuellen Freiheit:
In einer demokratischen Gesellschaft muss die Freiheit des Einzelnen oberstes Gebot sein. Das Grundgesetz bietet den stärksten Schutz gegen staatliche Willkür und muss daher in Fragen der Gesundheit und des Datenschutzes oberste Priorität haben. Gesund-heitsdaten sind höchstpersönliche Informationen, deren Schutz und Integrität gewahrt bleiben müssen. Jeder Bürger hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Gesund-heitsinformationen er teilen möchte, ohne dass der Staat diese zentral verwaltet oder nutzt.
Fazit:
BÜNDNIS DEUTSCHLAND setzt sich entschieden für die Wahrung der persönlichen Frei-heit, den Schutz sensibler Daten und die Stärkung der Bürgerrechte ein. Jegliche Form der übermäßigen Kontrolle und Einmischung durch staatliche oder supranationale Insti-tutionen wird abgelehnt.