Positionspapier 12-24-13
Aus Sicht von BÜNDNIS DEUTSCHLAND hat das am 1. November 2024 in Kraft getretene, sehr umstrittene Selbstbestimmungsgesetz immense Auswirkungen auf unsere Sportvereine und den Schulsport. Unserer Gesellschaft wird eine Zerreißprobe auferlegt, wie wir sie noch nie in der Bundesrepublik erlebt haben.
Probleme für Vereine:
Die Auflagen und Vorschriften an unsere Vereine steigen seit Jahren unaufhörlich. Mit moralischen Begründungen wurde und wird in diesen Bereichen immer mehr gefordert. Selbstverständlich sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden vor Übergriffen gleich welcher Art. Dazu müssen seit Jahren z. B. Übungsleiter, Gruppenbetreuer und Trainer ab 14 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und vorlegen, bevor sie in die Übungsstätten oder Vereinsräume gelangen und mit dem Training für Minderjährige beginnen dürfen. Somit unterliegen alle einem Generalverdacht, der nur mit einem Stück Papier für einen begrenzten Zeitraum ausgeräumt werden kann.
Durch diesen bürokratischen Akt werden aber die Kinder und Jugendlichen nicht wirklich geschützt. Es dient dazu, die Vorstände zu entlasten, die in Haftung bei etwaigen Übergriffigkeiten genommen werden können. Also nicht nur der Täter oder die Täterin werden bei Feststellung eines Deliktes sich verantworten müssen, sondern auch diejenigen, die ihre Zeit und Energie kostenlos und großenteils ehrenamtlich unserer Gesellschaft zur Verfügung stellen und in den Vereinen vorne dran stehen.
Das Selbstbestimmungsgesetz bringt alle Beteiligten noch weiter in die Bredouille in gleich mehrfacher Hinsicht.
Nutzungsmissbrauch und Gegenmaßnahmen:
Es öffnet die Türen zu Schutzräumen, wie Toiletten, Umkleiden, Duschräume, Saunen etc., die Kinder, Jugendliche und Erwachsene benutzen können. All diejenigen, die seit 1. November 2024 einen entsprechenden Geschlechternachweis in ihrem Ausweis vorweisen können, sollen sich demnach in die jeweiligen Schutzräume begeben dürfen, unabhängig vom real vorhandenen Geschlecht. Es zählt, was im Ausweis steht. So auch bei den zurückliegenden olympischen Spielen in Paris.
Welche negativen Auswirkungen das hat, haben bereits vor Monaten mutige Athletinnen in den USA öffentlich gemacht. Ein männlicher Schwimmathlet durfte bei Frauenmeisterschaften starten und damit auch deren Umkleiden und Sanitärbereiche benutzen. Dass es sehr unangenehm war, sich vor einem Mann umzuziehen, ist sicherlich eine Untertreibung des Problems, verdeutlicht aber, was dadurch auf unsere Gesellschaft und unser Vereinsleben zukommt, ganz zu schweigen von unseren Schulen.
Aus Diskriminierungsgründen sollen die Vereine niemanden abweisen. Wer aber schützt die Vereinsmitglieder dann vor Übergriffen? Ein erweitertes Führungszeugnis sicherlich nicht, denn dieses müssen nicht die Nutzer des Sportangebots vorlegen, sondern nur diejenigen, die vorne dran stehen. Was bei Gebrauch des Hausrechts und der Verweigerung zum Betreten der Räume durch diejenigen passiert, die ihre Aufgabe zum Schutz ihrer Mitglieder wirklich ernst nehmen, das ist bisher nicht abschließend geregelt. Ferda Ataman, seit 2022 Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, hat jedoch im Frühjahr 2024 gezeigt, wie die politische Reaktion ist: sie forderte auf die erfolgte Anwendung des Hausrechts im Falle einer Frauensauna und dem damit verbundenen Betretungsverbot eine Entschädigung von 1000,- Euro für den Betroffenen.
Gesundheitsgefährdung:
Die Teilnahme am Frauentraining oder auch Wettkämpfen von einem männlich geborenen Teilnehmer bringt noch größere Gefährdungen für Frauen und Mädchen mit sich. Da Männer biologisch eine andere Anatomie aufweisen, sind sie im Durchschnitt größer, schneller und stärker als Frauen – eine biologische Tatsache, die sich auch durch Gefühle nicht wegdiskutieren lässt.
Damit besteht eine höhere Verletzungsgefahr bei sämtlichen Kontaktsportarten und die Chancengleichheit wird ad absurdum geführt. In Sportarten wie der Leichtathletik würde Frauen der Gewinn von Medaillen aufgrund der Anatomie männlicher Teilnehmer gänzlich verwehrt bleiben. Es wird auch nichts ändern, sollte der Testosteronspiegel medikamentös gesenkt werden. Der männliche Körperbau lässt sich dadurch nicht verändern und die evolutionären Vorteile bleiben bestehen.
Chancenungleichheit:
Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, hat im Oktober 2024 in ihrem Bericht ausgeführt, dass weltweit Sportlerinnen fast 900 Medaillen an Männer verloren haben, die in einem Frauenwettbewerb gestartet sind. Im Gegensatz dazu wurde bislang kein Fall öffentlich, in dem ein Transmann oder eine Frau in einem Männer-Wettbewerb gewonnen hätte.
Wie können Eltern und Vereinsmitarbeiter ihren Kindern erklären, warum ein andersgeschlechtliches Kind im eigenen Schutzraum erscheint? Es gibt dazu keine vernünftige Erklärung und wird nur dazu führen, dass unsere Kinder nicht etwa gestärkt, sondern immer weiter verunsichert werden. Traumatisierende Erlebnisse werden nicht dazu führen, dass es unseren Kindern leichter gemacht wird, sondern dass noch viel mehr aufgearbeitet werden muss, als es in dieser sich ständig verändernden Welt nötig ist.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND empfiehlt:
- Biologische Jungen und Männer dürfen nicht am Mädchen-/Frauensport teilnehmen.
- Medizinische Tests bei Unsicherheit über das biologische Geschlecht müssen erlaubt sein.
- Schutz- und Sanitätsräume sowie definierte Saunen müssen geschützt bleiben, das Hausrecht darf unbeschadet ausgeübt werden.
- Das Schutzbedürfnis einzelner sowie das Recht auf Schutz hat oberste Priorität und darf nicht unterwandert werden durch den Anspruch auf Selbstbestimmung.
- Vereine müssen sich in der Zulassung von Neu-Mitgliedern in Training und Wettbewerben nicht dem Selbstbestimmungsgesetz unterwerfen. Ablehnende Entscheidungen dürfen den Vereinen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.