Zum Gesetz der sexuellen Selbstbestimmung (Selbstbestimmungsgesetz SBGG)
Das Gesetz zur Selbstbestimmung der sexuellen Identität wird den Handlungsspielraum des Staates erweitern und Leid bei den Betroffenen schaffen.
Seit dem 9. Mai 2023 liegt der Referentenentwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) vor. Damit soll das in die Jahre gekommene Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 abgelöst werden. Der Entwurf sieht u. a. vor, dass geschäftsfähige Erwachsene in Zukunft jährlich ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können, „indem sie eine entsprechende Erklärung vor dem Standesamt abgeben und zusätzlich versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“. Oder in den Worten von Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Eine Frau ist eine Person die sich selbst als Frau definiert.“ Dies soll bereits für Kinder ab dem 14. Lebensjahr möglich sein, mit einer Einschränkung: Es bedarf der „Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters“. Doch wehe den Eltern, die sich dem verweigern! Unverhohlen wird sogleich eine Drohkulisse aufgebaut: „Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen dem Kindeswohl nicht entspricht.“ Wer, wenn nicht die Eltern können darüber entscheiden, was für das Wohl ihres Kindes am besten ist?
Die Ampelkoalition sieht das offenbar nicht so.
Durch die minutiöse Definition von Ausnahmefällen wird das vermeintliche Anliegen der Selbstbestimmung vollends ad absurdum geführt. So soll es in zeitlichem Zusammenhang mit einem Verteidigungsfall plötzlich nicht mehr erlaubt sein, sein Geschlecht zu “ändern”. Auch Saunabetreiber dürfen „Transfrauen” (biologischen Männern, die sich als Frau fühlen) den Zugang verwehren. Ja was denn nun? Gilt die Selbstbestimmung, oder gilt sie nicht?
Bündnis Deutschland lehnt den vorliegende Gesetzesentwurf als übergriffig und maßlos ab. Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Das im Kern berechtigte Anliegen, Menschen die nicht der heterosexuellen Norm entsprechen, Würde und Anerkennung durch die Gesellschaft zuteilwerden zu lassen, wird mit dem geplanten Gesetz konterkariert. Insbesondere werden die gravierenden psychischen und körperlichen Folgen einer „Geschlechtsum wandlung“ nahezu vollständig (und das auf dem Rücken pubertierender Jugendlicher!) ausgeblendet.
Das biologische Geschlecht als rechtliche Kategorie aufheben zu wollen, kommt einem kulturellen Dammbruch gleich, mit unabsehbaren Folgen. Das Geschlecht kann, entgegen rot grüner Wünsch Dir Was Phantasien, aber nicht gewechselt werden wie ein Kleidungsstück. Auch ein „Selbstbestimunggesetz”, das seinen Namen nicht verdient, wird daran nichts ändern. Es steht vielmehr zu befürchten, dass durch den Gesetzesen twurf massive Konflikte in die Gesellschaft und in unsere Familien hineingetragen werden. Dies gilt es zu verhindern.