Der Länderrat ist die Vertretung der Landesverbände von BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Er unterstreicht die Ausrichtung als Mitgliederpartei. Der Länderrat berät und beschließt über Angelegenheiten, die vom Bundesparteitag vom Bundesvorstand oder von einem Landesvorstand an den Länderrat verwiesen werden. Der Bundesvorstand informiert den Länderrat zeitnah über Entwicklungen, die die Partei als
Ganzes oder insbesondere die Länder betreffen.
Der Länderrat setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Landesvorstände, sowie eines weiteren durch den Landesparteitag zu wählenden Mitglieds.
Dem Länderrat gehören als ständige Gäste bis zu zwei Mitglieder des Bundesvorstands und die Vorsitzenden der Fraktionen
oder Gruppen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament.
Der aktuelle Vorsitz ist der Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen.
Aufgaben des Länderats:
- Er beschließt die Handreichungen zur Aufnahme und zur Außendarstellung gemäß §§ 3 und 6,
- Er beschließt einen Ordnungsmaßnahmenkatalog gemäß §§ 9 und 13, wobei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in dessen Erstellung zu beachten ist und
- Er entlässt den Generalsekretär auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden und beruft einen kommissarischen Generalsekretär auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden gemäß § 19.

