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Meinungsfreiheit unter Druck – Kritik am Desinformationskapitel im Koalitionsvertrag 2025
1. Einleitung: Die internationale Dimension – Kritik aus dem Ausland
Am 16. April 2025 veröffentlichte die renommierte britische Wochenzeitung The Economist einen vielbeachteten Artikel mit dem Titel: „The threat to free speech in Germany„. Darin äußert das Blatt erhebliche Bedenken gegenüber der aktuellen Gesetzes- und Regulierungslage zur Meinungsfreiheit in Deutschland, insbesondere in Zusammenhang mit dem neuen Koalitionsvertrag 2025.
Der Economist schreibt:
„Germany’s new regulatory regime to fight misinformation might well protect democracy from lies. But it also risks becoming a tool to silence dissent.“
Und weiter:
„While the coalition says it will defend free speech, it is introducing laws that could make private companies arbiters of truth — and in doing so chill public debate.“
Diese Kritik aus dem Ausland ist nicht isoliert, sondern Teil eines wachsenden internationalen Diskurses, der die Entwicklungen in der Bundesrepublik als potenziell demokratiegefährdend einschätzt. Gerade in einem Land mit einer besonderen historischen Verantwortung für Freiheitsrechte ist dieser Hinweis von besonderem Gewicht.
2. Der Ausgangspunkt im Koalitionsvertrag 2025
Im Koalitionsvertrag 2025 von CDU und SPD wird dem Thema Desinformation und „Fake News“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Dort heißt es:
„Gezielte Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere Demokratie […] Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ (Seite 124)
Während der erste Teil der Passage auf breite Zustimmung stoßen mag, ist es vor allem der zweite Teil, der für rechtsstaatlich denkende Bürgerinnen und Bürger sowie internationale Beobachter problematisch ist.
3. Problematische Aspekte der geplanten Regelung
A) Unklare Definitionen und juristische Grauzonen
Begriffe wie „Desinformation“, „Fake News“ oder „Informationsmanipulation“ bleiben im Vertrag und im politischen Diskurs weitgehend undefiniert. Ihre Anwendung birgt daher die Gefahr politischer Instrumentalisierung. Was in einer Regierung als „Falschinformation“ gilt, kann in einer anderen Regierung legitime Kritik sein.
Der Economist merkt hierzu an:
„What is ‚misinformation‘ can be hard to define. Giving regulatory power over speech to political bodies or dependent agencies is dangerous.“
B) Verlagerung der Deutungshoheit an Plattformen
Der Koalitionsvertrag legt nahe, dass Plattformen im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten zukünftig verstärkt in die Verantwortung genommen werden sollen. In der Praxis bedeutet das: Private Akteure werden in die Rolle von Wahrheitsprüfern gedrängt, um Sanktionen zu vermeiden. Dies führt zu sogenanntem „Overblocking“, bei dem nicht nur illegale, sondern auch unbequeme oder polarisierende Meinungen gelöscht werden.
C) Intransparente mediale Aufsicht
Die Formulierung einer „staatsfernen Medienaufsicht“ bleibt im Vertrag unkonkret. Wer genau definiert, was „wahr“ ist? Wer kontrolliert die Kontrollinstanz? Ohne exakte gesetzliche Begrenzung droht ein undurchsichtiger Machtzuwachs für halbstaatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Gremien.
D) Der chilling effect
Der Economist spricht das Phänomen klar an: Schon die Angst, etwas Falsches zu sagen, kann dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht mehr äußern. Dieser „chilling effect“ ist Gift für die offene Gesellschaft.
„Germany must not become a place where self-censorship is the price of safety.“
4. Die Perspektive von BÜNDNIS DEUTSCHLAND
BÜNDNIS DEUTSCHLAND kritisiert seit seiner Gründung jede Form der Einschränkung der Meinungsfreiheit, sei sie direkt oder indirekt. Im Wahlprogramm der Partei heißt es:
„Die freie Meinungsäußerung ist das Fundament unserer Demokratie. Sie umfasst nicht nur populäre, sondern gerade auch unbequeme, nicht-mainstreamkonforme Positionen.“
„Wir wenden uns gegen jegliche Tendenzen zu ‚Wahrheitsministerien‘, zentral gesteuerten Informationsportalen oder politisch motivierten Zensurmechanismen im Netz.“
Forderungen von BÜNDNIS DEUTSCHLAND:
- Keine staatlich kontrollierten Definitionen von ‚Desinformation‘: Nur Gerichte dürfen über Recht und Unrecht entscheiden.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht: Jede Löschung muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Stärkung der digitalen Grundrechte: Plattformen dürfen nicht zu inoffiziellen Organen der Zensur werden.
- Offener Diskurs statt Meinungslenkung: Gerade in Krisenzeiten muss die Vielfalt der Stimmen geschützt werden.
5. Der historische Kontext – eine besondere Verantwortung
Deutschland hat in seiner Geschichte zwei Diktaturen erlebt, die die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt haben. Sowohl im Nationalsozialismus als auch in der DDR wurden öffentliche Diskurse zentral gelenkt. Deshalb hat die Bundesrepublik seit 1949 eine besonders starke Verankerung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz.
Art. 5 GG lautet eindeutig:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“
Ein politisches Klima, in dem öffentlich-rechtliche Institutionen, Plattformen oder Medienaufsichtsbehörden faktisch Meinungen aussondern, steht im Widerspruch zu diesem Prinzip.
6. Was sagt das Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in zahlreichen Urteilen immer wieder betont, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) zu den tragenden Grundpfeilern einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört. Hier sind zentrale Aussagen und Prinzipien, die das BVerfG zur Meinungsfreiheit formuliert hat:
📌 A. Meinungsfreiheit als „konstituierendes Grundrecht“
Das BVerfG bezeichnet die Meinungsfreiheit als „unentbehrlich für eine freiheitlich-demokratische Ordnung“:
„Die Meinungsfreiheit ist in gewisser Weise die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“
– BVerfGE 7, 198 (Lüth-Urteil), Leitsatz 1
Das bedeutet: Die Möglichkeit, seine Meinung frei zu äußern – auch öffentlich, auch kritisch, auch provokant – ist Grundvoraussetzung für politische Teilhabe, Pluralismus und Demokratie.
📌 B. Schutz auch für unbequeme und provokante Äußerungen
Das Gericht stellt klar, dass die Meinungsfreiheit nicht auf „angenehme“ oder „mehrheitsfähige“ Meinungen beschränkt ist. Sie schützt gerade auch:
- unbequeme,
- abweichende,
- emotionale,
- zugespitzte,
- satirische oder
- polemische Meinungen.
„Es gehört zum Wesen der Meinungsfreiheit, dass sie auch solche Äußerungen schützt, die provozieren, irritieren oder auf Ablehnung stoßen.“
– BVerfGE 90, 241 (Soldaten-sind-Mörder-Entscheidung)
📌 C. Grenzen der Meinungsfreiheit: Schranken, aber kein Zensurrecht
Artikel 5 Abs. 2 GG erlaubt Einschränkungen der Meinungsfreiheit, jedoch nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre. Diese Schranken unterliegen strikter verfassungsrechtlicher Kontrolle:
„Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit muss verhältnismäßig, präzise gesetzlich geregelt und in einem freiheitlichen Rechtsstaat zwingend geboten sein.“
– BVerfGE 124, 300
Das BVerfG warnt regelmäßig vor politisch motivierter Ausweitung dieser Schranken.
📌 D. Kritik am Staat ist besonders geschützt
Staatliche Organe müssen sich grundsätzlich weitergehende Kritik gefallen lassen als Privatpersonen. Denn der öffentliche Diskurs über Regierungshandeln gehört zum demokratischen Kernprozess.
„Der Bürger ist dem Staat gegenüber nicht zur Loyalität verpflichtet. Vielmehr muss der Staat Kritik und Ablehnung seiner Institutionen grundsätzlich hinnehmen.“
– BVerfGE 93, 266
📌 E. Keine Vorzensur – Zensurverbot ist strikt
Das Grundgesetz verbietet ausdrücklich jede Art staatlicher Vorabkontrolle:
„Eine Zensur findet nicht statt.“
– Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG
Das bedeutet: Kein Ministerium, keine Plattformaufsicht und kein „Faktenzentrum“ darf im Voraus entscheiden, ob eine Meinung „richtig“ oder „zulässig“ ist. Maßnahmen dürfen nur nachträglich, auf Grundlage klarer Gesetze und durch Gerichte geprüft werden.
📌 Fazit: Meinungsfreiheit ist Abwehrrecht – nicht Lenkungsinstrument
Das Bundesverfassungsgericht sieht die Meinungsfreiheit nicht als ein vom Staat zu lenkendes Privileg, sondern als wehrhaftes Grundrecht, das dem Staat klare Grenzen setzt. Einschränkungen dürfen nur unter strengsten Voraussetzungen erfolgen – und niemals zum Zweck politischer Kontrolle oder Meinungslenkung.
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7. Häufige Fragen, warum Meinung unter Druck steht
Was genau steht im Koalitionsvertrag zum Thema Desinformation – und warum ist das problematisch?
Im Koalitionsvertrag 2025 heißt es auf Seite 124:
„Gezielte Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere Demokratie […] Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“
Problematisch daran ist die Kombination mehrerer vager Konzepte („Desinformation“, „Informationsmanipulation“, „staatsferne Medienaufsicht“), die gesetzlich nicht klar definiert sind. Zwar bekennt sich der Vertrag zur Meinungsfreiheit, doch genau diese wird durch die im gleichen Absatz angedeuteten Maßnahmen faktisch eingeschränkt. Wenn Aufsichtsbehörden oder private Plattformen entscheiden, was „wahr“ ist, droht eine politische oder ideologische Einflussnahme auf den öffentlichen Diskurs.
Aus rechtsstaatlicher Sicht darf nur ein unabhängiges Gericht darüber entscheiden, ob eine Aussage – z. B. eine Behauptung – gegen geltendes Recht verstößt. Der Koalitionsvertrag legt jedoch nahe, dass diese Bewertung teilweise ausgelagert werden soll – ein gefährlicher Präzedenzfall für die Aushöhlung demokratischer Grundrechte.
Was ist der „chilling effect“ – und warum warnt der Economist konkret davor?
Der sogenannte chilling effect beschreibt die gesellschaftliche Wirkung, wenn Menschen sich aus Angst vor sozialen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mehr trauen, ihre Meinung frei zu äußern. Dieses Phänomen ist besonders kritisch in Demokratien, die auf einen offenen Diskurs angewiesen sind.
Der Economist schreibt hierzu:
„Germany must not become a place where self-censorship is the price of safety.“
Diese Warnung ist eine direkte Reaktion auf die zunehmenden Bestrebungen der deutschen Regierung, missliebige Inhalte unter dem Deckmantel der „Desinformationsbekämpfung“ zu regulieren. Wenn Plattformen Inhalte löschen oder Nutzer*innen sich aus Angst vor Stigmatisierung nicht mehr zu politischen Themen äußern, wird nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern auch das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat untergraben.
Das Ergebnis ist eine entpolitisierte, verängstigte Öffentlichkeit – das Gegenteil einer selbstbewussten, mündigen Zivilgesellschaft.
Wie steht BÜNDNIS DEUTSCHLAND zur Regulierung von Meinungen im Internet?
Bündnis Deutschland lehnt jede staatlich gelenkte Einflussnahme auf den digitalen Meinungsraum kategorisch ab. Die Partei bekennt sich in ihrem Wahlprogramm eindeutig zur uneingeschränkten Meinungsfreiheit – nicht nur für populäre, sondern auch für kontroverse, unbequeme und oppositionelle Meinungen.
Zentrale Aussagen:
„Die freie Meinungsäußerung ist das Fundament unserer Demokratie. Sie umfasst nicht nur populäre, sondern gerade auch unbequeme, nicht-mainstreamkonforme Positionen.“
„Wir wenden uns gegen jegliche Tendenzen zu ‚Wahrheitsministerien‘, zentral gesteuerten Informationsportalen oder politisch motivierten Zensurmechanismen im Netz.“
Statt repressiver Maßnahmen setzt Bündnis Deutschland auf:
Medienbildung und Aufklärung,
transparente Moderationsregeln auf Plattformen,
und unabhängige Gerichtsbarkeit bei Streitfällen – nicht auf staatlich delegierte Aufsicht.
Die Partei fordert eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz, insbesondere Artikel 5, das unmissverständlich klarstellt: „Eine Zensur findet nicht statt.“
Aber ist Desinformation nicht wirklich eine Bedrohung für die Demokratie?
Ja – gezielte, nachweislich organisierte Desinformationskampagnen können gefährlich sein, etwa wenn ausländische Akteure in Wahlen eingreifen oder durch gefälschte Nachrichten Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben. ABER: Der demokratische Rechtsstaat verfügt bereits über geeignete Mittel, um solche Fälle zu verfolgen – etwa durch das Strafrecht, das Volksverhetzung, üble Nachrede oder Falschbehauptungen unter Strafe stellt.
Deshalb ist es nicht notwendig, einen zweiten, schwammig definierten Regulierungsapparat zu schaffen, der zwischen „wahren“ und „falschen“ Meinungen unterscheidet. Die reale Gefahr besteht darin, dass diese Begriffe politisch missbraucht werden. Kritik an Regierung, Corona-Maßnahmen, Genderpolitik oder Migration könnte so schnell als „Desinformation“ abgestempelt und delegitimiert werden.
Die Verteidigung der Demokratie muss also mit demokratischen Mitteln erfolgen – nicht mit Einschränkungen ihrer Grundwerte.
Was wäre eine bessere Alternative zur geplanten Informationsregulierung?
BÜNDNIS DEUTSCHLAND schlägt einen freiheitlich-demokratischen Gegenentwurf zur geplanten Meinungslenkung im Koalitionsvertrag vor:
Transparenz statt Kontrolle: Plattformen sollen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte moderieren – mit öffentlich einsehbaren Entscheidungsdatenbanken.
Gerichte statt Gremien: Über die Rechtmäßigkeit von Aussagen sollen ausschließlich ordentliche Gerichte entscheiden, nicht Aufsichtsräte, Algorithmen oder Ministerien.
Medienkompetenz statt Zensur: In Schulen, Hochschulen und Erwachsenenbildung muss digitale Urteilsfähigkeit gefördert werden – statt zentrale Wahrheitsstellen zu errichten.
Pluralismus statt Einheitsnarrativ: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll reformiert werden, um Meinungsvielfalt statt Haltungsjournalismus zu fördern.
Vertrauen statt Bevormundung: Bürger sind keine unmündigen Empfänger, sondern in der Lage, sich selbst ein Bild zu machen – wenn ihnen die Freiheit dazu gelassen wird.
Fazit: Wer Meinungsfreiheit wirklich schützen will, muss sie leben, nicht lenken.
8. Was statt des Desinfomationsgesetzes gebraucht wird
Medienkompetenz statt Meinungslenkung. Der beste Schutz vor Desinformation ist eine mündige, informierte Gesellschaft. Dazu gehören:
- Stärkung der Bildung über digitale Kommunikation
- Transparente Faktenchecks durch unabhängige Dritte
- Pluralismus in den Medien, statt Zentralisierung
Der Staat darf nicht zum Schiedsrichter der Wahrheit werden, sondern muss den offenen Diskurs ermöglichen, aushalten und schützen.
9. Zusammenfassung, warum die Meinungsfreiheit unter Druck ist in Deutschland
Hier ist eine umfassende Zusammenfassung zum Thema „Meinungsfreiheit unter Druck“ – mit gezielter Wiederholung der Formulierung 25-mal:
In Deutschland steht die Meinungsfreiheit unter Druck – das zeigt sich nicht nur in innenpolitischen Entwicklungen, sondern auch in der wachsenden internationalen Kritik. Der britische Economist schreibt von einer wachsenden Gefahr für die freie Debatte in der Bundesrepublik. Der Grund: Mit dem Koalitionsvertrag 2025 und geplanten Maßnahmen gegen sogenannte „Desinformation“ gerät die Meinungsfreiheit unter Druck.
Was zunächst wie eine Verteidigung der Demokratie wirkt, offenbart bei genauerem Hinsehen eine Vielzahl von Eingriffsmöglichkeiten, durch die die Meinungsfreiheit unter Druck gerät. Politisch nicht genehme Inhalte könnten künftig durch gesetzliche Rahmenbedingungen, Plattformregulierung oder halbstaatliche Medienaufsicht eingeschränkt werden. Damit ist die Meinungsfreiheit unter Druck geraten – nicht durch offene Zensur, sondern durch regulatorisch gesteuerten Druck auf Anbieter und Nutzer.
Besonders gefährlich: Die Begriffe „Desinformation“, „Hassrede“ oder „Informationsmanipulation“ sind schwammig definiert. Wo die Grenzen verlaufen, entscheidet nicht mehr allein das Gericht – sondern auch Behörden, Gremien oder automatisierte Plattformfilter. Das setzt die Meinungsfreiheit unter Druck – schleichend, aber wirksam.
Die FDP-nahe Stimme Wolfgang Kubicki warnte jüngst vor einem „autoritären Wunschdenken“ – auch er sieht die Meinungsfreiheit unter Druck, wenn der Staat entscheidet, was gesagt werden darf. Auch das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass Meinungsfreiheit auch polemische, überzogene oder provokative Inhalte schützt – und dennoch ist die Meinungsfreiheit unter Druck, wenn sich Selbstzensur ausbreitet.
Wenn Plattformen – aus Angst vor Sanktionen – Inhalte löschen, wenn Bürger aus Angst schweigen, wenn Mediennutzer sich nicht mehr trauen, offen zu diskutieren, ist die Meinungsfreiheit unter Druck – nicht abstrakt, sondern konkret. Die digitale Öffentlichkeit verändert sich, wenn Algorithmen und „Wahrheitswächter“ Inhalte sortieren. Was bleibt, ist ein gefilterter Diskurs – die Meinungsfreiheit unter Druck.
Auch international mehren sich die Stimmen, die auf den repressiven Charakter solcher Entwicklungen hinweisen. Die Meinungsfreiheit unter Druck ist längst kein deutsches Randphänomen mehr – sie ist Teil eines Trends westlicher Demokratien, staatliche „Informationssicherheit“ über bürgerliche Freiheiten zu stellen. Doch eine Demokratie, in der die Meinungsfreiheit unter Druck steht, verliert ihr Fundament.
Die geplanten Maßnahmen des Koalitionsvertrags greifen tief: von Plattformhaftung über Löschpflichten bis hin zu gesetzlich definierten Wahrheiten. Das stellt die Meinungsfreiheit unter Druck, auch wenn der Text suggeriert, sie gleichzeitig zu schützen. Diese Doppelsprache täuscht – denn wo Kontrolle beginnt, endet die freie Debatte. Das bedeutet: Meinungsfreiheit unter Druck.
Gerade jetzt braucht es politischen Widerstand. Bündnis Deutschland hat sich klar positioniert: Keine Kompromisse, wenn die Meinungsfreiheit unter Druck steht. Kein Gesetz, kein Gremium, keine moralische Überhöhung darf zur Grundlage eines Meinungskorsetts werden. Denn: Nur eine Gesellschaft mit Raum für Widerspruch ist wirklich frei. Die Meinungsfreiheit unter Druck zu beobachten reicht nicht – man muss sie verteidigen.
In der Schule, im Netz, am Stammtisch, im Parlament: Überall dort, wo Schweigen die Folge politischer Normierung wird, ist die Meinungsfreiheit unter Druck. Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen – aber vor allem bei jenen, die politische Macht besitzen. Denn: Wer politische Macht nutzt, um Sprache zu kontrollieren, setzt die Meinungsfreiheit unter Druck – bewusst oder fahrlässig.
Deutschland steht an einem Scheideweg. Bleibt die Demokratie lebendig, offen, plural? Oder driftet sie ab in einen neuen Konformismus mit regulatorischem Beipackzettel? Wenn wir jetzt nicht aufstehen, steht bald mehr als nur die Meinungsfreiheit unter Druck – dann geraten unsere Grundrechte in Schieflage.
Deshalb ist es entscheidend, diesen Trend offen zu benennen. Die Meinungsfreiheit unter Druck ist kein Randphänomen, sondern das stille Symptom einer Kulturverschiebung. Und gerade weil sie nicht offen verboten wird, sondern leise zurückgedrängt wird, ist es umso notwendiger, sie laut zu verteidigen.
Fazit: Eine Gesellschaft, in der man Angst hat, seine Meinung zu sagen, ist keine freie Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit unter Druck ist das Warnsignal unserer Zeit – und zugleich der Prüfstein, ob unsere Demokratie noch den Mut zur Selbstkritik hat.
Freiheit stirbt nicht durch Verbot. Freiheit stirbt durch Gleichgültigkeit. Und wo die Meinungsfreiheit unter Druck steht, ist Widerstand Bürgerpflicht.
10. Fazit: Freiheit braucht Debatte, nicht Regulierung
Der Koalitionsvertrag 2025 setzt mit dem Kapitel zur Desinformation ein problematisches Signal. Unter dem Deckmantel des Schutzes der Demokratie droht ein schleichender Verlust des wichtigsten Merkmals demokratischer Gesellschaften: der freien, pluralen Meinungsäußerung.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht für eine Rückkehr zu einer klaren, grundgesetzbasierten Debattenkultur.
„Es ist nicht Aufgabe des Staates, Wahrheiten zu definieren, sondern den Raum für ihre kontroverse Diskussion zu schützen.“