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NGOs im Koalitionsvertrag 2025: Wie die Regierung Einfluss kauft – und warum BÜNDNIS DEUTSCHLAND für echte Zivilgesellschaft eintritt
1. Einleitung: Zivilgesellschaft im Spannungsfeld zwischen Engagement und Staatsnähe
Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU und SPD beansprucht, die Zivilgesellschaft zu stärken und „gemeinnütziges Engagement“ zu fördern. Begriffe wie Ehrenamt, NGOs und Nichtregierungsorganisationen ziehen sich an mehreren Stellen durch das Dokument. Was auf den ersten Blick positiv klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als einseitige Politisierung und problematische Staatsnähe zivilgesellschaftlicher Strukturen.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND bekennt sich grundsätzlich zur Förderung von Bürgerengagement, Freiwilligkeit und Gemeinwohlorientierung. Doch dort, wo NGOs zu steuerfinanzierten Meinungsträgern werden, ist eine kritische Neubewertung erforderlich. Dieses Papier analysiert die Aussagen des Koalitionsvertrags und stellt ihnen unsere Positionen gegenüber.
1.1 Warum die staatliche Förderung politisch aktiver NGOs kritisch zu sehen ist
Die Idee der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements ist grundsätzlich richtig und wichtig. Ehrenamt, soziale Initiativen, kulturelle Arbeit oder Bildungsprojekte stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch zunehmend wird die staatliche Förderung auch auf Organisationen ausgeweitet, die nicht nur gesellschaftlich wirken, sondern offen politische Ziele verfolgen, Partei ergreifen oder gar als Akteure im politischen Meinungskampf auftreten.
Diese Entwicklung ist aus Sicht liberal-konservativer Ordnungspolitik hochproblematisch, da sie zu einer staatlich finanzierten Meinungslenkung führen kann, demokratische Grundsätze der politischen Neutralität verletzt und Mitbewerber in der Zivilgesellschaft – etwa unabhängige oder wirtschaftsnahe Initiativen – systematisch benachteiligt.
a. Staatsfinanzierte NGO-Kampagnen statt unabhängiger Zivilgesellschaft
Die Organisation Campact ist ein bekanntes Beispiel für eine NGO, die gezielt politische Kampagnen führt – etwa gegen Freihandelsabkommen, Atomkraft oder konservative Politiker. Nach jahrelanger Debatte entzog ihr das zuständige Finanzamt 2019 die Gemeinnützigkeit, da die Organisation nicht in erster Linie Bildung, sondern politische Meinungsbildung betreibe.
„Viele dieser Proteste werden von Personen und Gruppierungen organisiert, die rechtsextreme oder antisemitische Ansichten vertreten. Und wir kritisieren das Verleugnen der Gefährlichkeit der Pandemie. Leider glauben auch etliche unserer Unterstützer*innen an Verschwörungstheorien und behaupten, Corona sei nicht gefährlicher als eine normale Grippe. Das war der Anlass, vor der Teilnahme an diesen Protesten zu warnen. Als eine Organisation, die ständig Protest organisiert.“
— Campact-Mitgründer Felix Kolb in Interview mit der taz (2020) zu der Haltung von Campact und den Corona Protesten
Campact selbst erhält keine direkten Bundesmittel mehr, wird aber regelmäßig in der Debatte genannt, da ihre Kampagnen durch Netzwerke mit staatlich geförderten Organisationen gestützt werden – etwa durch Mitzeichner oder Partner aus dem „Demokratie leben!“-Programm.
b. Bundesprogramm „Demokratie leben!“ – Förderung mit Schlagseite
Das Bundesfamilienministerium finanziert mit dem Programm „Demokratie leben!“ jährlich über 150 Millionen Euro (Stand: 2023), verteilt auf über 600 Projekte bundesweit. Gefördert werden Initiativen gegen Extremismus, für Demokratiebildung und Vielfalt. In der Praxis geht die Förderung jedoch häufig an ein politisch homogenes Spektrum: linksliberale NGOs, kirchennahe Träger, Gewerkschaften oder Organisationen mit gesellschaftspolitischer Agenda.
So zeigt eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (Drucksache 20/15035), dass u. a. folgende Organisationen über das Programm „Demokratie leben!“ öffentliche Gelder erhielten:
- Omas gegen Rechts – eine Initiative, die öffentlich gegen konservative Politik mobilisiert, z. B. in Demonstrationen gegen die CDU und die WerteUnion.
- BUND und Greenpeace – Umwelt-NGOs, die nicht nur Aufklärung betreiben, sondern direkt auf politische Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen.
Die CDU/CSU-Fraktion schreibt dazu:
„Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige durch das Programm geförderte Organisationen […] Veranstaltungen unterstützt oder durchgeführt haben, die auf politische Einflussnahme abzielen.“
c. Amadeu Antonio Stiftung – Förderpartner mit politischer Agenda
Die Amadeu Antonio Stiftung erhält seit Jahren öffentliche Mittel aus dem Bundesfamilienministerium, etwa für Projekte gegen Rechtsextremismus oder zur Demokratieförderung. Gleichzeitig ist die Stiftung umstritten, da sie:
- inhaltlich und personell stark mit linksorientierten Netzwerken verbunden ist,
- in Veröffentlichungen regelmäßig politische Akteure kritisiert (u. a. CDU, WerteUnion, AfD),
- einseitige gesellschaftspolitische Positionen vertritt.
Die Stiftung betont ihre Unabhängigkeit, doch gleichzeitig dokumentiert sie auf ihrer Website, dass sie u. a. durch das Programm „Demokratie leben!“ gefördert wird:
„In der Publikation „Gender matters“ wird angegeben, dass sie durch das BMFSFJ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wurde. Amadeu Antonio Stiftung+7Amadeu Antonio Stiftung+7Amadeu Antonio Stiftung+7
Der „Demokratieatlas 2025“ nennt ebenfalls das BMFSFJ als Förderer im Rahmen von „Demokratie leben!“. BMFSFJ+13Amadeu Antonio Stiftung+13Amadeu Antonio Stiftung+13
Auf der Transparenz-Seite der Stiftung wird erwähnt, dass rund 14 % des Gesamtjahresbudgets 2022 aus Zuwendungen des BMFSFJ für verschiedene Projekte stammen.
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/ueber-uns/transparenz/
d. Fehlende politische Pluralität in der Förderpraxis
Ein zentrales Problem liegt nicht nur in der Förderung einzelner Organisationen, sondern in der strukturellen Einseitigkeit der Vergabepraxis. Konservative, wertkonservative, wirtschaftsfreundliche oder patriotische NGOs finden kaum Zugang zu öffentlicher Projektförderung – obwohl sie Teile der Bevölkerung vertreten, Ehrenamt leisten oder Bildungsarbeit anbieten.
Das führt zu:
- Wettbewerbsverzerrung in der Zivilgesellschaft
- staatlich begünstigter Meinungsbildung
- Entkoppelung zwischen Förderpolitik und echter Vielfalt
Diese Tendenz steht im Widerspruch zur im Grundgesetz verankerten politischen Neutralität staatlicher Institutionen und zur Gleichbehandlung zivilgesellschaftlicher Akteure.
2. Was der Koalitionsvertrag sagt: Ausgewählte Passagen und ihre Bedeutung
2.1 Entwicklungszusammenarbeit als Spielfeld für NGO-Expansion
„Das bürgerschaftliche Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – zum Beispiel durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und politische Stiftungen – wollen wir weiter fördern.“ (S. 180)
Die Bundesregierung plant hier explizit, den Einfluss nichtstaatlicher Akteure im Bereich der internationalen Zusammenarbeit weiter auszubauen. Zwar kann eine pluralistische Projektlandschaft sinnvoll sein – doch die Realität zeigt: Ein Großteil der Mittel fließt an ideologisch ähnliche, oftmals regierungsnahe Akteure. Eine wettbewerbliche Vergabe ist kaum gegeben.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert:
- Beendigung öffentlicher NGO-Finanzierung
- Klare Trennung zwischen staatlicher Projektförderung und politischer Programmatik
- Vorrang für partnerschaftliche Projekte mit lokalen Akteuren im Zielland
2.2 Schutz von NGOs weltweit – aber keine Debatte über Demokratie-Defizite zuhause
„Die Bundesregierung wird die zivilgesellschaftlichen Akteure in Ländern des Globalen Südens weiter stärken und sich für den Schutz und die Erweiterung von deren Freiräumen einsetzen.“ (S. 180)
Dieser Satz ist Ausdruck einer selektiven Zivilgesellschaftspolitik. Die Bundesregierung kritisiert Einschränkungen für NGOs in Drittstaaten – gleichzeitig unterbleibt jede kritische Selbstprüfung: Welche NGOs in Deutschland erhalten staatliche Mittel? Wie transparent sind sie? Welchen politischen Einfluss üben sie faktisch aus?
Unsere Position:
- Wir begrüßen den Schutz zivilgesellschaftlicher Freiräume – international wie national
- Wir fordern zugleich eine Untersuchung des Einflusses öffentlich finanzierter NGOs auf politische Willensbildung im Inland
2.3 Gemeinnützigkeitsrecht: Vereinfachung mit doppeltem Boden
„Das Gemeinnützigkeitsrecht wird vereinfacht. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro nehmen wir vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung aus.“ (S. 63)
„Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr, muss keine Sphärenaufteilung mehr erfolgen.“ (S. 63)
Diese Vereinfachung mag kleinen Vereinen zugutekommen. Doch in der Praxis profitieren vor allem gut strukturierte NGOs mit professionellen Verwaltungsapparaten von der steuerlichen Entlastung. Gleichzeitig bleibt der Gemeinnützigkeitsstatus für politisch agierende NGOs unangetastet – auch wenn diese de facto parteinah agieren.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert daher:
- Neudefinition von Gemeinnützigkeit: Keine politische Agitation unter steuerlichem Schutz
- Veröffentlichungspflicht für Mittelherkunft und Projektpartner bei öffentlicher Förderung
2.4 Ehrenamt und NGOs: Pauschalisierung statt Differenzierung
„Wir stärken und schützen ehrenamtliches Engagement. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt dies für die ‘Blaulicht-Familie’ sowie die Vereine und Verbände, die unsere Zivilgesellschaft zusammenhalten.“ (S. 159)
Das Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamts ist zu begrüßen. Doch hier werden lokale Vereine, freiwillige Helfer und große, hauptamtlich geführte NGOs rhetorisch in einen Topf geworfen. Tatsächlich unterscheiden sich beide Welten grundlegend in Struktur, Finanzierungsform, Einfluss und Agenda.
Unsere Sichtweise:
- Ehrenamtliche Basisarbeit braucht Entlastung, keine Regulierung
- Politische NGOs hingegen benötigen Kontrolle, Transparenz und Begrenzung ihrer Mittelbindung an staatliche Zuschüsse
3. Gefahren einer einseitigen NGO-Förderpolitik
3.1 Staatsfinanzierte Meinungsmacht
NGOs, die über Jahre hinweg staatlich gefördert werden, treten häufig in politischen Debatten auf – und fordern u. a. gesetzliche Änderungen, gesellschaftspolitische Richtungsentscheidungen oder Steuererhöhungen. Doch:
- Sie verfügen über kein demokratisches Mandat
- Sie unterliegen keiner Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern
- Ihre Finanzierung ist oft intransparent
Trotzdem erhalten viele dieser Organisationen erheblichen politischen Einfluss – durch Expertenanhörungen, Medienpräsenz und Netzwerke in Ministerien.
3.2 Wettbewerbsverzerrung
Wenn NGOs staatlich gefördert werden, konkurrieren sie mit freien Trägern, Vereinen oder Dienstleistern – ohne den gleichen wirtschaftlichen Druck. Dies führt zu:
- Verdrängung kleiner, unabhängiger Anbieter
- Dominanz weniger, gut vernetzter Organisationen im Antragswesen
- Verzerrter politischer Repräsentation zivilgesellschaftlicher Vielfalt
3.3 Mangelnde Pluralität
Ein Großteil der besonders geförderten NGOs bewegt sich im linken bis linksliberalen Spektrum. Konservative, unternehmernahe, patriotische oder christlich-soziale Organisationen sind deutlich unterrepräsentiert. Der Eindruck: Der Staat bevorzugt ideologisch nahe Akteure. Das widerspricht dem Gebot politischer Neutralität staatlicher Förderpraxis.
4. Was BÜNDNIS DEUTSCHLAND konkret fordert
- Verbot staatlicher Finanzierung von NGOs
→ Keine öffentlichen Gelder für Nichtregierungsorganisationen - Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft wiederherstellen
→ NGOs sollen wieder ihrem ursprünglichen Selbstverständnis als staatsferne Akteure gerecht werden - Beendigung der Finanzierung parteinaher Stiftungen
→ Auch parteinahe Stiftungen sollen keine staatliche Unterstützung mehr erhalten - Stopp politisch motivierter Einflussnahme durch NGOs
→ Keine indirekte Politikgestaltung durch nicht demokratisch legitimierte Organisationen - Schutz der demokratischen Ordnung vor strukturellem NGO-Einfluss
→ Einflussnahme von außen auf Gesetzgebung und politische Debatten soll reguliert werden - Transparente Trennung zwischen Staat und NGOs
→ Klare Abgrenzung zwischen zivilgesellschaftlichem Engagement und staatlicher Macht
5. Kritische Fragen zu NGOs
Werden NGOs wirklich nur von Idealismus getragen oder verfolgen sie auch eigene politische Interessen?
Nichtregierungsorganisationen präsentieren sich häufig als neutrale und ausschließlich am Gemeinwohl orientierte Akteure. In der Realität agieren jedoch viele NGOs nicht nur altruistisch, sondern verfolgen oft auch politische, ideologische oder institutionelle Interessen. Dies ist nicht zwangsläufig negativ, aber es relativiert den Anspruch politischer Neutralität.
Einige NGOs setzen sich gezielt für bestimmte gesellschaftspolitische Agenden ein, z. B. in den Bereichen Klimaschutz, Menschenrechte oder Migration. Damit nehmen sie Einfluss auf politische Diskurse und Gesetzgebungsprozesse – mitunter stärker als demokratisch legitimierte Akteure. Kritiker bemängeln, dass Transparenz über ideologische Ausrichtungen oder strategische Partnerschaften häufig fehlt und NGOs sich als „objektive Experten“ präsentieren, obwohl sie de facto Lobbyarbeit betreiben.
In pluralistischen Demokratien ist eine solche Einflussnahme prinzipiell legitim – sie wird jedoch dann problematisch, wenn sie intransparent geschieht oder gezielt zur Unterminierung demokratischer Entscheidungsfindung genutzt wird.
Wie transparent sind NGOs in Bezug auf ihre Finanzierung und Strukturen wirklich?
Ein häufiger Kritikpunkt an NGOs ist mangelnde Transparenz, insbesondere was die Herkunft ihrer finanziellen Mittel betrifft. Während manche Organisationen offenlegen, welche öffentlichen oder privaten Geldgeber sie unterstützen, halten andere diese Informationen zurück – teils aus Angst vor Reputationsverlust, teils aus strategischem Kalkül.
Ein weiteres Problem ist die fehlende demokratische Kontrolle: NGOs agieren in politischen Bereichen, ohne dass ihre Leitungsgremien demokratisch gewählt oder legitimiert wären. Die Interessen der Geldgeber – darunter auch internationale Konzerne, Staaten oder Stiftungen – können erheblichen Einfluss auf die Zielrichtung der Projekte nehmen.
Zwar gibt es Initiativen wie die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ oder das „Transparenzregister“ der EU, doch deren Standards sind freiwillig, nicht rechtlich bindend und werden von vielen NGOs nicht beachtet. Das erschwert es Bürger:innen, sich ein klares Bild über die Unabhängigkeit oder Interessenlage einer Organisation zu machen.
Inwiefern stehen NGOs im Verdacht, mit undemokratischen oder extremistischen Gruppen zu kooperieren?
Ein besonders heikles Thema ist die Nähe mancher NGOs zu extremistischen, gewaltbereiten oder autoritär auftretenden Gruppen – sei es aus ideologischer Nähe, politischer Naivität oder strategischer Zweckgemeinschaft. So wurde etwa Organisationen im Bereich Antifaschismus oder Migration vorgeworfen, mit linksradikalen Gruppen zu kooperieren. Auf der anderen Seite gibt es NGOs im Umweltbereich, die Kampagnen mit wirtschaftsfeindlicher Rhetorik führen oder zur Sabotage aufrufen.
Auch im Ausland agieren NGOs mitunter in Regionen, in denen keine demokratische Kontrolle möglich ist. Dort kann es vorkommen, dass Hilfsgelder von Warlords oder autoritären Regimen umgeleitet werden oder dass NGOs – bewusst oder unbewusst – bestehende Machtverhältnisse stabilisieren, anstatt sie zu verändern.
Solche Vorfälle werfen die Frage auf, welche Kontrollmechanismen und ethischen Leitlinien NGOs einhalten müssen, um demokratische Grundsätze nicht zu untergraben. Es fehlt bislang an einem internationalen Kodex mit Sanktionen bei groben Verstößen.
Können NGOs in ihrer Wirkung kontraproduktiv sein – z. B. durch Abhängigkeiten oder politische Einseitigkeit?
So paradox es klingt: Gut gemeinte NGO-Arbeit kann unter bestimmten Umständen mehr Schaden als Nutzen anrichten. Ein Beispiel ist die Erzeugung von Abhängigkeiten in Entwicklungsländern, wenn externe Hilfe dauerhaft Strukturen ersetzt, statt sie zu stärken. Das betrifft etwa medizinische Hilfsangebote, bei denen lokale Systeme vernachlässigt oder untergraben werden.
Auch in westlichen Gesellschaften stehen NGOs in der Kritik, sich zu stark auf Symbole und kurzfristige Kampagnen zu konzentrieren, anstatt langfristige politische Lösungen zu fördern. Manche Kritiker werfen NGOs vor, sich einseitig auf bestimmte Narrative (z. B. „Klimakatastrophe“, „Systemversagen“) zu stützen, um Aufmerksamkeit und Spenden zu generieren – auf Kosten einer sachlichen Debatte.
Darüber hinaus kann eine zu große NGO-Dichte in bestimmten Themenfeldern (z. B. Migration oder Genderpolitik) zu Wettbewerb um Fördergelder führen, der die Kooperation untergräbt und ineffiziente Strukturen fördert.
5. Fazit: Zivilgesellschaft braucht Unabhängigkeit – nicht Staatsbindung
Der Koalitionsvertrag 2025 zeigt deutlich: Die Bundesregierung will NGOs als verlängerten Arm ihrer eigenen Agenda stärken – in der Innenpolitik, in der internationalen Zusammenarbeit und im gesellschaftlichen Diskurs.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND sagt: Das ist der falsche Weg.
Zivilgesellschaft lebt von Vielfalt, Unabhängigkeit und freiwilliger Bindung – nicht von einseitiger Förderung, ideologischer Ausrichtung und verdeckter Einflussnahme.
Wir treten für eine offene, ehrliche, demokratisch kontrollierte und finanziell transparente NGO-Kultur ein. Für Ehrenamt, für Meinungsvielfalt – und für eine Staatsferne, die diesen Namen auch verdient.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND – für eine neue Kultur der Verantwortung. Ohne Ideologie. Ohne Bevormundung. Mit dem Bürger im Zentrum.
6. NGOs im Koalitionsvertrag 2025 – Eine kritische Bestandsaufnahme aus Sicht von BÜNDNIS DEUTSCHLAND
NGOs im Koalitionsvertrag 2025 nehmen einen auffällig prominenten Stellenwert ein. Wer den aktuellen Vertrag aufmerksam liest, erkennt schnell: Der Einfluss nichtstaatlicher Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse wird nicht nur geduldet, sondern geradezu institutionalisiert. Diese Entwicklung wirft aus Sicht von BÜNDNIS DE’UTSCHLAND erhebliche Fragen hinsichtlich demokratischer Legitimation, Transparenz und Machtverlagerung auf.
1. NGOs im Koalitionsvertrag als inoffizielle Politikberater
Im Abschnitt zu „Zivilgesellschaftlicher Mitgestaltung“ werden NGOs im Koalitionsvertrag explizit als „wesentliche Partner bei der Umsetzung gesellschaftlicher Transformation“ benannt. Sie sollen „systematisch in politische Entscheidungsfindung eingebunden“ werden. Was auf den ersten Blick nach Partizipation klingt, bedeutet de facto eine Verschiebung der Verantwortung weg von demokratisch gewählten Institutionen hin zu externen Akteuren, die keiner direkten Rechenschaftspflicht unterliegen.
2. NGOs im Koalitionsvertrag als Förderempfänger ohne Kontrollinstanz
Die Finanzierungspläne für zivilgesellschaftliche Organisationen wurden im Koalitionsvertrag 2025 nochmals massiv ausgeweitet. Allein für den Bereich „Demokratie und Vielfalt“ sind mehrere hundert Millionen Euro jährlich vorgesehen – NGOs im Koalitionsvertrag profitieren damit direkt von Steuermitteln, ohne dass verbindliche Transparenz- oder Wirksamkeitsprüfungen vorgesehen sind. Der Begriff „gemeinwohlorientiert“ ersetzt hier klare Kriterien. Kritische Stimmen oder pluralistische Perspektiven scheinen bewusst ausgeklammert.
3. NGOs im Koalitionsvertrag als Instrument ideologischer Steuerung
NGOs im Koalitionsvertrag dienen laut Regierungsplänen der „Stärkung von Diversitäts- und Gleichstellungsstrategien“ sowie der „Demokratieförderung in strukturschwachen Räumen“. Was auf dem Papier wohlklingend wirkt, entpuppt sich in der Praxis oft als ideologisch einseitig motivierte Einflussnahme. Fördermittel fließen bevorzugt in Organisationen mit klarem linkspolitischem oder identitätspolitischem Profil, während konservative, bürgerlich orientierte Stimmen im NGO-Sektor kaum eine Chance auf Gleichbehandlung haben.
4. NGOs im Koalitionsvertrag: Keine Gewaltenteilung, keine Neutralität
Die Rolle von NGOs im Koalitionsvertrag verwischt die Trennlinie zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Viele dieser Organisationen agieren gleichzeitig als politische Aktivisten, Projektpartner der Regierung und Akteure in Bildungseinrichtungen. Die vielfach beschworene „Unabhängigkeit“ ist in Wahrheit oft ein Deckmantel für staatlich alimentierte Politikvermittlung ohne parlamentarische Kontrolle. Diese Entwicklungen untergraben das Prinzip der Gewaltenteilung und führen zu einer Verpolitisierung gesellschaftlicher Räume, von der nur bestimmte Akteursgruppen profitieren.
5. NGOs im Koalitionsvertrag: Fehlende demokratische Legitimation
Die zentrale Frage lautet: Wer wählt NGOs? Wer kontrolliert ihre Mandate? Wer reguliert ihre Macht? Die Antwort bleibt der Koalitionsvertrag schuldig. NGOs im Koalitionsvertrag erhalten Mitspracherechte in Gesetzesverfahren, Beratungsgremien und Ausschreibungsprozessen – ohne dass Bürger:innen jemals darüber abstimmen können. Damit entsteht eine Nebenstruktur politischer Macht, die sich jeglicher demokratischer Rückbindung entzieht.
7. Forderung von BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Bündnis Deutschland fordert eine klare Begrenzung und Kontrolle des NGO-Einflusses, wie er im Koalitionsvertrag 2025 angelegt ist:
- NGOs im Koalitionsvertrag müssen einer verbindlichen Rechenschaftspflicht unterstellt werden – inklusive Offenlegung sämtlicher Finanzströme und Partnernetzwerke.
- Die politische Förderung darf nicht länger ausschließlich ideologisch ausgerichtet sein, sondern muss pluralistische Ausgewogenheit garantieren. Am besten sollte jegliche Förderung eingestellt werden!
- Eine verfassungsrechtliche Prüfung der Rolle und des Einflusses von NGOs im Rahmen staatlicher Aufgaben ist dringend notwendig.
- Bildungseinrichtungen und Verwaltungen dürfen nicht durch einseitig agierende NGOs im Koalitionsvertrag ideologisch überformt werden.
Fazit: NGOs im Koalitionsvertrag – ein demokratiepolitisches Risiko
NGOs im Koalitionsvertrag sind in ihrer aktuellen Ausgestaltung kein Garant für demokratische Vielfalt, sondern entwickeln sich zunehmend zu unregulierten Machtfaktoren im politischen System. Während sie sich auf moralische Überlegenheit berufen, bleiben sie intransparent, ideologisch verzerrt und strukturell unkontrolliert. Es braucht jetzt eine sachliche, grundsätzliche Debatte über die Rolle dieser Organisationen – bevor sich ein Parallelstaat etabliert, der sich der demokratischen Kontrolle entzieht.