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Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet im Koalitionsvertrag 2025
Das am 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat die Debatte über geschlechtliche Identität, Minderjährigenschutz und gesellschaftliche Normen in Deutschland neu entfacht. Während Befürworter die Entpathologisierung und Vereinfachung des Geschlechtswechsels begrüßen, äußern Kritiker aus psychologischer, medizinischer und feministischer Sicht erhebliche Bedenken.
🔍 Zentrale Inhalte des Selbstbestimmungsgesetzes
Das SBGG ersetzt das Transsexuellengesetz von 1981 und ermöglicht es Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einmal jährlich durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern – ohne psychologische Gutachten oder gerichtliche Verfahren. Für Minderjährige gelten folgende Regelungen:
- Unter 14 Jahren: Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen die Erklärung abgeben.
- Ab 14 Jahren: Jugendliche können die Erklärung selbst abgeben, benötigen jedoch die Zustimmung der Eltern.
- Beratungspflicht: Eine Beratung wird empfohlen, muss jedoch nicht nachgewiesen werden.
Zudem enthält das Gesetz ein Offenbarungsverbot, das die unautorisierte Weitergabe des früheren Geschlechts oder Namens unter Strafe stellt.
Hierzu der neue Koalitionsvertrag von Rot-Schwarz
Im Koalitionsvertrag 2025 von CDU, CSU und SPD wird das Thema Selbstbestimmungsgesetz explizit behandelt. Die Passage dazu lautet:
„Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 evaluieren. Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen. Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick.“
Kernaussagen und politische Einordnung:
1. Evaluierung statt Neubewertung
Die Regierung kündigt an, das Selbstbestimmungsgesetz – das bislang bereits verabschiedet wurde – lediglich bis Mitte 2026 zu evaluieren. Dies bedeutet: Der politische Wille zur substantiellen Überprüfung ist begrenzt. Eine vollständige Rücknahme oder grundlegende Reform des Gesetzes wird nicht in Aussicht gestellt.
2. Rechte von trans- und intersexuellen Personen im Mittelpunkt
Die Formulierung deutet darauf hin, dass die Perspektive von Transpersonen politisch priorisiert wird. Andere gesellschaftliche Gruppen – etwa Pädagogen, Eltern oder Justizvollzugseinrichtungen – kommen im Text nicht vor.
3. Kinder und Jugendliche
Die Regierung will „besondere“ Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen des Gesetzes auf Kinder und Jugendliche legen. Kritiker weisen darauf hin, dass der aktuelle Gesetzentwurf faktisch bereits ermöglicht, dass Jugendliche ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern können. Eine wirksame Altersgrenze oder medizinisch-psychologische Begleitung ist nicht Teil des Koalitionsvorhabens.
4. Schutz von Frauen
Zwar wird „der Schutz von Frauen“ erwähnt, doch konkrete Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts – etwa in Bezug auf Zugang zu Frauenschutzräumen, Sportwettkämpfen oder Strafvollzug – werden nicht genannt. Der Begriff bleibt programmatisch vage.
5. Namensrechtsreform mit Sicherheitsfokus
Die geplante „bessere Nachverfolgbarkeit“ bei Namensänderungen bei berechtigtem öffentlichem Interesse weist auf Sicherheitsaspekte hin – etwa in Fällen von Täuschung oder Straftaten. Dies ist eine Reaktion auf Kritik aus Justiz und Sicherheitsbehörden, die vor Missbrauchsmöglichkeiten durch häufige Namens- und Geschlechtswechsel warnen.
Bewertung aus unserer Sicht
- Biologische Realitäten werden relativiert: Der Vertrag enthält keine grundsätzliche Rückbesinnung auf den Begriff des biologischen Geschlechts als zentrale Rechtskategorie.
- Jugendschutz bleibt unklar: Weder wird eine Altersuntergrenze konkret benannt, noch eine medizinische oder psychologische Begleitung zur Voraussetzung gemacht.
- Einseitige Schutzperspektive: Während die Rechte von Transpersonen hervorgehoben werden, bleibt der Schutz anderer Gruppen – etwa von Frauen im Strafvollzug – nebulös.
- Statt klarer Korrekturen: Evaluierungsrhetorik. Damit bleibt das Selbstbestimmungsgesetz ein Projekt, das in seiner jetzigen Form weitgehend fortgeführt werden soll.
⚠️ Kritikpunkte aus psychologischer und medizinischer Sicht
1. Fehlender Schutz für Minderjährige
Die Karlsruher Psychotherapeutin Ingeborg Kraus warnt, dass das Gesetz stereotype Geschlechterrollen zementiere und das biologische Geschlecht per Verwaltungsakt abschaffe. Sie sieht darin einen gesellschaftlichen Rückschritt, der insbesondere Jugendliche gefährde, die sich in einer sensiblen Entwicklungsphase befinden .taz.de+12Evangelische Zeitung+12DIE WELT+12
Auch der Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte kritisiert die Anwendung von Pubertätsblockern und Hormonen bei Jugendlichen. Er warnt vor langfristigen Beeinträchtigungen der Knochengesundheit, der sexuellen Erlebnisfähigkeit und der Hirnentwicklung .Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+3Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+3DIE WELT+3
2. Mangelnde psychologische Begleitung
Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft betont die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen und psychische sowie soziale Auswirkungen zu berücksichtigen .Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+1
2.1 🧠 Psychologische Perspektiven auf das Selbstbestimmungsgesetz
a. Entwicklung der Geschlechtsidentität im Jugendalter
Die Entwicklung der Geschlechtsidentität ist ein komplexer Prozess, der während der Kindheit und Jugend verschiedene Phasen durchläuft. Studien zeigen, dass viele Kinder mit Geschlechtsdysphorie diese Empfindungen im Laufe der Zeit verlieren, insbesondere wenn keine medizinischen Eingriffe erfolgen. Eine niederländische Studie legt nahe, dass sich Trans-Identitäten oft nur als Phase herausstellen, da viele Jugendliche ihre Identität bis zum 25. Lebensjahr annehmen. DIE WELT
b. Bedeutung der psychologischen Begleitung
Fachgesellschaften betonen die Notwendigkeit einer sorgfältigen psychologischen Begleitung für Kinder und Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft weist darauf hin, dass eine fundierte Beratung essenziell ist, um die Tragweite der Entscheidung zu verstehen und psychische sowie soziale Auswirkungen zu berücksichtigen. Hogrefe Econtent
c. Risiken medizinischer Interventionen
Der Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte warnt vor den Risiken frühzeitiger medizinischer Eingriffe wie Pubertätsblockern und Hormontherapien. Er betont, dass die langfristigen Auswirkungen dieser Behandlungen auf die psychische Gesundheit und körperliche Entwicklung noch nicht ausreichend erforscht sind.
d. Einfluss sozialer Medien und gesellschaftlicher Trends
Experten beobachten, dass der Anstieg von Jugendlichen, die sich als transident identifizieren, teilweise auf den Einfluss sozialer Medien und gesellschaftlicher Trends zurückzuführen sein könnte. Alexander Korte beschreibt eine „Flutwelle genderdysphorischer Jugendlicher“, die durch die Darstellung von Trans-Identitäten in sozialen Netzwerken beeinflusst werden könnten. DIE WELT
🧑⚖️ Gesellschaftliche und rechtliche Bedenken
1. Gefährdung von Frauenschutzräumen
Feministische Gruppen und Frauenrechtsorganisationen äußern die Sorge, dass die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft zu ändern, den Schutz von Frauenschutzräumen wie Frauenhäusern, Umkleidekabinen und Gefängnissen untergraben könnte. Es besteht die Befürchtung, dass Männer diesen Weg missbrauchen könnten, um Zugang zu solchen Räumen zu erhalten .
2. Missbrauchspotenzial
Kritiker warnen vor der Möglichkeit, dass das Gesetz von Personen genutzt werden könnte, um sich der Strafverfolgung zu entziehen oder Quotenregelungen zu umgehen. Die fehlende Meldepflicht an Sicherheitsbehörden bei Geschlechtsänderungen wird als Sicherheitsrisiko angesehen .Wikipedia – Die freie EnzyklopädieDIE WELT+1Aktuelle Nachrichten | BILD.de+1
🧩 Internationale Perspektive
Länder wie Großbritannien und Schweden haben nach Erfahrungen mit ähnlichen Gesetzen ihre Richtlinien angepasst und setzen nun verstärkt auf psychosoziale Unterstützung statt auf medikamentöse Eingriffe bei Jugendlichen. Die Bundesärztekammer fordert daher strenge Regelungen für medizinische Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen, die Zweifel an ihrem biologischen Geschlecht äußern .DIE WELT
🛡️ Das Problem: Selbstbestimmungsgesetz trifft Wehrpflicht
Mit dem in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das den Geschlechtseintrag per Selbstauskunft beim Standesamt und ohne medizinische oder psychologische Begutachtung ermöglicht, eröffnet sich eine rechtlich brisante Lücke:
Was passiert, wenn im Fall einer Reaktivierung der Wehrpflicht ein junger Mann seinen Geschlechtseintrag offiziell auf „weiblich“ ändern lässt – nur um sich der Einberufung zu entziehen?
Die neue Gesetzeslage erlaubt genau dies:
- Ohne medizinisches Attest,
- ohne Wartefrist,
- mit einmal jährlicher Änderungsmöglichkeit.
Einziger formaler Hinderungsgrund wäre derzeit das „Sperrjahr“ – also die Regelung, dass man den Geschlechtseintrag nur einmal pro Jahr ändern darf. Doch für wehrpflichtige Männer würde sich hier eine Möglichkeit zur faktischen Aussetzung ihrer Einberufung ergeben, während andere Männer, die keine solche Änderung vornehmen (aus Überzeugung, Desinteresse oder Informationsmangel), weiterhin betroffen wären.
🧭 Verfassungsrechtliche Schieflage
Die Wehrpflicht ist eine grundrechtliche Ausnahmeregelung, weil sie in die persönliche Freiheit und körperliche Selbstbestimmung eingreift. Deshalb ist ihre Anwendung eng an objektive, klare Kriterien gebunden – in der Vergangenheit eben das biologische Geschlecht.
Wenn nun durch subjektive Erklärung dieses Kriterium unterlaufen werden kann, entsteht eine massive Ungleichbehandlung zwischen:
- biologisch männlichen Personen mit weiblichem Geschlechtseintrag
- biologisch männlichen Personen mit männlichem Geschlechtseintrag
Aus Sicht des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) ist dies nicht mehr haltbar, da das Gesetz weder den biologischen Zustand noch die tatsächliche Lebensführung berücksichtigt, sondern ausschließlich die Verwaltungsakte des Standesamts.
🔥 Politischer und gesellschaftlicher Sprengstoff
Sollte in Zukunft – etwa aus sicherheitspolitischen Gründen – die Wehrpflicht wieder eingeführt werden, würde diese Lücke eine breite Vermeidungsmöglichkeit eröffnen, die sich weder gerecht noch kontrollierbar gestalten lässt.
🧩 Mögliche Konsequenzen
- Ungleichbehandlung vor dem Staat – Eine objektive Einberufungsgrundlage entfällt.
- Erosion der Wehrgerechtigkeit – Der Grundgedanke der Wehrpflicht als kollektive staatsbürgerliche Pflicht verliert seine Legitimation.
- Verlust des Vertrauens in staatliche Verfahren – Wenn zentrale Pflichten durch bloße Erklärungen umgangen werden können, wird die Allgemeinverbindlichkeit staatlichen Handelns untergraben.
? Häufige Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz überhaupt?
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erlaubt es jeder Person, einmal jährlich durch einfache Erklärung beim Standesamt den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern – ohne medizinisches Gutachten, psychologische Begleitung oder gerichtliches Verfahren. Es ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981.
Kritische Anmerkung:
Das Gesetz macht eine tiefgreifende biologische und soziale Kategorie zu einer bloßen Verwaltungsentscheidung. Damit verliert der Begriff „Geschlecht“ im rechtlichen Raum jede objektive Grundlage. Es wird ein System geschaffen, das auf Selbstgefühl statt auf überprüfbarer Realität basiert – mit weitreichenden Folgen für Behörden, Sport, Haftanstalten, Versicherungen und das Bildungssystem. Eine derart folgenreiche Neudefinition staatlicher Ordnungskategorien braucht mehr als einen bloßen Verwaltungsakt.
Warum ist die einfache Selbstauskunft problematisch?
Weil sie keinerlei Schutzmechanismen gegen Missbrauch oder Unreife enthält. Jeder Mensch – unabhängig von psychischer Verfassung, Alter, gesellschaftlicher Einbettung oder medizinischer Abklärung – kann den Geschlechtseintrag ändern. Die Entscheidung ist rechtlich bindend, muss nicht begründet werden und kann jährlich wiederholt werden.
Kritische Anmerkung:
Das öffnet Missbrauch Tür und Tor. In sensiblen Bereichen wie Sport, Strafvollzug, Frauenschutzräumen oder Wehrpflicht entsteht eine Lücke, in der rechtliche Pflichten durch reine Selbstauskunft umgangen werden können. Zudem wird damit die soziale Realität anderer – etwa von Frauen in Schutzräumen – ignoriert. Eine ordnungspolitisch tragfähige Lösung muss zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung vermitteln
Was bedeutet das Gesetz für Kinder und Jugendliche?
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern. Unter 14 Jahren übernehmen das die Sorgeberechtigten. Eine psychologische Beratung ist empfohlen, aber nicht verpflichtend. Eine medizinische Diagnose ist nicht erforderlich.
Kritische Anmerkung:
Gerade in der Pubertät sind Identitätsfragen normal, flüchtig und oft von externen Einflüssen – etwa durch soziale Medien – geprägt. Studien zeigen, dass viele Jugendliche ihre Geschlechtsdysphorie mit zunehmender Reife wieder verlieren. Wenn man Kindern nun erlaubt, ohne tiefgreifende Prüfung rechtlich das Geschlecht zu wechseln, setzt man einen symbolischen wie rechtlichen Hebel in Bewegung, der irreversible Konsequenzen – auch durch spätere medizinische Eingriffe – nach sich ziehen kann. Hier fehlt jeder entwicklungspsychologische Schutzmechanismus.
Wird der Schutz von Frauen durch das Gesetz geschwächt?
Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen biologischem und rechtlichem Geschlecht – wer sich als Frau erklärt, gilt auch rechtlich als solche. Das betrifft auch Zugang zu frauenspezifischen Schutzräumen, Sportwettkämpfen oder Einrichtungen wie Frauenhäusern.
Kritische Anmerkung:
Frauenräume existieren, weil biologische Unterschiede in Sicherheit, Körperkraft und Sozialisation relevant sind. Wenn das rechtliche Geschlecht auf Selbstauskunft beruht, verlieren Frauenrechte ihre rechtliche Schutzfunktion. Damit wird das jahrzehntelang erkämpfte Prinzip geschützter Räume untergraben – durch einen Mechanismus, der keinerlei Prüfung oder Begründung verlangt. Die Politik ist hier in der Pflicht, alle Schutzrechte gleichwertig zu wahren – nicht nur symbolisch, sondern praktisch.
Ist das Gesetz mit der Wehrpflicht vereinbar?
Die Wehrpflicht ist laut Artikel 12a GG auf Männer beschränkt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz könnten wehrpflichtige Männer durch eine bloße Erklärung zum weiblichen Geschlecht ihren Verpflichtungen entgehen – und das jährlich.
Kritische Anmerkung:
Ein Staat, der den Geschlechtseintrag nur nach persönlichem Empfinden anerkennt, kann die Wehrgerechtigkeit nicht aufrechterhalten. Die Konsequenz wäre eine faktische Umgehung der Wehrpflicht durch eine rechtlich geschützte Selbstdefinition. Das unterminiert den Gleichheitsgrundsatz und die Verlässlichkeit staatlicher Ordnung. Wer an der Wehrpflicht festhalten will – ob als Dienstpflicht oder allgemeine Bürgerpflicht –, muss auch das Selbstbestimmungsgesetz entsprechend absichern oder korrigieren. Andernfalls wird Rechtsstaatlichkeit durch politische Symbolik ausgehöhlt.
📌 Position von BÜNDNIS DEUTSCHLAND zum Selbstbestimmungsgesetz
„BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert, das sogenannte ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ durch ein ausgewogenes und realitätsnahes Gesetz zu ersetzen, das die Rechte aller Bürger berücksichtigt.“
- Anerkennung biologischer Realität „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter, und diese Tatsache sollte die Grundlage der Gesetzgebung sein.“
Bündnis Deutschland widerspricht damit ausdrücklich der Vorstellung, dass Geschlecht frei wählbar sei. Stattdessen soll das biologische Geschlecht gesetzlicher Referenzpunkt bleiben. - Freiheit mit Verantwortung „Jeder Mensch sollte die Freiheit haben, nach seinem Lebenskonzept zu leben, doch diese Vorstellungen dürfen nicht anderen aufgezwungen werden.“
Die Partei betont den Schutz der persönlichen Freiheit, warnt jedoch vor ideologischer Bevormundung der Gesellschaft durch einseitige Gesetzgebung. - Medizinisch notwendige Geschlechtsanpassungen ja – aber keine Beliebigkeit
Bündnis Deutschland spricht sich für medizinisch indizierte Maßnahmen aus – mit ärztlicher Begleitung – lehnt aber eine einfache rechtliche Selbsterklärung ab. - Orientierung am reformierten Transsexuellengesetz „Das neue Gesetz sollte sich an den bewährten Grundlagen des Transsexuellengesetzes von 1980 orientieren und dabei die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen berücksichtigen.“
Damit plädiert die Partei für ein abgesichertes Verfahren, das individuelle Lebenswirklichkeit mit juristischer Sorgfalt verknüpft. - Schutz der Gesamtgesellschaft „Zusätzlich müssen die Rechte der gesamten Bevölkerung im Fokus stehen, sodass eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erreicht wird.“
Im Zentrum steht nicht nur das Anliegen Einzelner, sondern auch der Schutz der Allgemeinheit – etwa in Bezug auf Frauenschutzräume, Justizvollzug oder sportliche Fairness.
🧾 Fazit
BÜNDNIS DEUTSCHLAND lehnt das bestehende Selbstbestimmungsgesetz in seiner jetzigen Form ab. Die Partei fordert stattdessen:
- Rückkehr zu einem geregelten Verfahren mit objektiven Kriterien,
- Schutz vor gesellschaftlichen Kollateralschäden durch rechtliche Beliebigkeit,
- und eine respektvolle Balance zwischen individueller Freiheit und kollektiver Sicherheit.
Kritik am Selbstbestimmungsgesetz: Wenn Identität zur Erklärungssache wird – und der Koalitionsvertrag nicht nachsteuert
Der neue Koalitionsvertrag von CDU und SPD bekräftigt zwar die Absicht, das Selbstbestimmungsgesetz bis zum 31. Juli 2026 zu evaluieren – doch eine ernsthafte Überprüfung bleibt aus. In Wahrheit gilt: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet. Und genau darin liegt das Problem.
1. Symbol statt Substanz: Der Evaluierungsvorbehalt
Mit der Ankündigung einer Evaluation wird suggeriert, man wolle noch „nachsteuern“. Doch bei genauerem Hinsehen ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet – rechtlich, strukturell und politisch. Die Formulierung im Koalitionsvertrag wirkt wie ein Feigenblatt, nicht wie der Auftakt zu einer inhaltlichen Neuausrichtung.
2. Verweigerung biologischer Realität
Was als „Fortschritt“ gefeiert wird, ignoriert die grundlegende Tatsache, dass Geschlecht eine biologische, nicht nur eine gefühlte Dimension besitzt. Dennoch: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, obwohl es diese Realität durch ein reines Verwaltungsverfahren aushebelt.
3. Minderjährige besonders betroffen
Kinder und Jugendliche können mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern – ohne medizinische Diagnose, ohne therapeutische Begleitung. Psychologen und Kinderärzte schlagen Alarm. Trotzdem: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet. Weder gibt es eine ernsthafte Diskussion über Altersgrenzen, noch über die Notwendigkeit professioneller Begleitung.
4. Frauenschutzräume gefährdet
Die gesetzliche Grundlage erlaubt es jedem, sich selbst zur Frau zu erklären – auch Straftätern. Der Schutz von Frauenschutzräumen, Sportwettbewerben oder geschlechtergetrennten Haftanstalten wird zur juristischen Grauzone. Doch erneut: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, obwohl Frauenrechtsorganisationen massive Bedenken äußern.
5. Wehrpflicht paradox: Eine Frage der Selbsterklärung
Wenn Männer sich künftig durch einfache Erklärung dem Wehrdienst entziehen könnten, weil sie ihren Geschlechtseintrag ändern, wird das Prinzip der Wehrgerechtigkeit untergraben. Auch hier: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, obwohl ein verfassungsrechtlicher Zielkonflikt offensichtlich ist.
6. Keine Folgenabschätzung
Trotz internationaler Erfahrungen – etwa in Schweden oder Großbritannien, die ihre liberalen Transitionsgesetze inzwischen wieder verschärfen – zieht Deutschland keine Konsequenzen. Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, auch wenn Fachgesellschaften dringend zur Überprüfung raten.
7. Genderpolitik ersetzt Wissenschaft
Biologie wird politisch interpretiert. Wer auf differenzierte Debatte pocht, wird schnell als „transfeindlich“ diffamiert. Der öffentliche Diskurs leidet. Doch im Koalitionsvertrag: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, als wäre Kritik nicht legitim.
8. Rechtsunsicherheit in Verwaltung, Justiz, Schule
Standesämter, Schulverwaltungen und Justizvollzugsanstalten berichten von Unsicherheit im Umgang mit der neuen Rechtslage. Trotzdem: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, ohne begleitende Klarstellung durch Verwaltungsvorschriften oder Gesetzesänderungen.
9. Vertrauen in staatliche Ordnung schwindet
Wenn zentrale Merkmale wie das Geschlecht nur noch auf Selbstauskunft beruhen, verliert der Staat an Verlässlichkeit. Bürgerinnen und Bürger nehmen den Wandel mit Sorge wahr. Aber auch hier: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet – obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz bröckelt.
10. Koalitionsvertrag schweigt zur Kernkritik
Kein Wort zur Kritik von Psychotherapeuten, zur Warnung von Strafrechtlern, zur Ablehnung durch Frauenschutzverbände. Der Vertrag spricht von „Evaluation“ – aber de facto gilt: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, weil es politisch nicht mehr hinterfragt werden darf.
11. Gesellschaftlicher Konsens wird übergangen
Gesetze, die das Menschenbild so grundlegend betreffen, müssen auf breitem Konsens beruhen. Doch in diesem Fall wurde das Gesetz gegen massive Einwände durchgesetzt. Und: Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt unangetastet, obwohl die Debatte nicht abgeschlossen ist.
🧾 Korrigieren statt durchwinken
Der Koalitionsvertrag hätte die Chance gehabt, den Irrweg der aktuellen Genderpolitik zu korrigieren. Er hätte sagen können: Wir respektieren Lebenswirklichkeiten, aber wir schützen auch die Gesellschaft vor überhasteter Beliebigkeit. Doch das geschieht nicht. Vielmehr wird ein fragwürdiger Rechtsrahmen politisch stabilisiert, indem das Selbstbestimmungsgesetz unangetastet bleibt – und zwar in all seinen problematischen Aspekten.