Positionspapier 12-24-3
Grundsatzpapier Organspende
Das Thema Organspende ist ein komplexes Feld, das sowohl juristische als auch ethische Fragen aufwirft. Im Zentrum steht das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, das durch die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt ist und auch nach dem Tod seine Gültigkeit behält. Die Würde des Menschen ist unantastbar, und dies gilt ebenfalls für Entscheidungen über den eigenen Körper nach dem Lebensende. Die Organspende ist daher eine Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden kann. Sie erfordert eine umfassende Aufklärung über die medizinischen, rechtlichen und ethischen Aspekte, die mit der Organentnahme verbunden sind.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann, wenn überhaupt, frühestens mit dem Tod in Frage gestellt werden.
Allein aus diesen wenigen Sätzen ergibt sich die hohe moralisch-ethische Verantwortung einer Regelung der Organspende, die der einzelne Mensch ausschließlich mit einer informierten und gründlichen Aufklärung und in freier Entscheidung in Erwägung ziehen kann.
Die Feststellung des Hirntodes als Kriterium für die Organentnahme ist ein besonders sensibles Thema, da es naturwissenschaftlich nicht unumstritten ist, den Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen. Daher ist es von größter Bedeutung, dass die Aufklärung über die Organspende transparent und umfassend erfolgt, sodass die betroffene Person eine informierte Entscheidung treffen kann. Dies beinhaltet auch eine detaillierte Information über die Verfahren zur Feststellung des Hirntodes und den Prozess der Organentnahme selbst.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das auch im Kontext der Organspende seine Relevanz behält. Medizinische Eingriffe, zu denen auch die Organentnahme zählt, erfordern die explizite Einwilligung des Patienten. Diese Einwilligung muss frei von Zwang, Täuschung oder Druck erfolgen. Die Musterberufsordnung für Ärzte und das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG) setzen hierfür klare rechtliche Rahmenbedingungen.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert, dass ohne eine solche explizite Zustimmung keine Organentnahme stattfinden darf.
Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und gewissenhaften Aufklärung, die alle möglichen Risiken und den gesamten Ablauf der Organspende umfasst. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Würde des Menschen auch im Falle einer Organspende gewahrt bleibt und die Entscheidung des Einzelnen auf einer soliden Informationsgrundlage beruht. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft und der medizinischen Fachkreise, diesen hohen Standard der Aufklärung und der Wahrung der Patientenrechte zu gewährleisten.