Parteichef Große: “Ein Schlag ins Gesicht aller rechtschaffenen Bürger”
BÜNDNIS DEUTSCHLAND hatte am 30. Mai 2023, 14. Juli 2023 und 28.09. 2023 gegen Teilnehmer von Klima-Straßenklebeaktionen (Aimee Malin van Baalen, u.a.) der “Letzten Generation “Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Staatsanwaltschaft München (wg. Carla Hinrichs u.a.) wegen Nötigung von Verfassungsorgangen gemäß §105 StGB und weiterer möglicher Straftatbestände gestellt. Mit einem ersten Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin (Az. 237 Js 2227/23) wurden die Anzeigen nun zurückgewiesen und keine Ermittlungen aufgenommen.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND hatte Teilnehmer der Klebeaktionen zitiert, dass diese die Bundesregierung mit den Blockaden zum Handeln in ihrem Sinne auffordern. Zudem wurden weitere Blockaden angekündigt. BÜNDNIS DEUTSCHLAND hatte mit ihrem Anwalt argumentiert, dass dies u.a. den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen erfüllt. Zudem werden bei den Straßenblockaden wichtige Rettungswege blockiert und Verkehrsteilnehmer genötigt.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass von der “Letzten Generation” keine Gewalt konkret gegen die Bundesregierung angedroht wurde sondern gegenüber Dritten und Sachen. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung diesem Druck beugen werde.
Davon sei nur auszugehen, wenn die gesamte Lebensmittel-, Wasser- oder Energieversorgung lahmgelegt würde und das physische Leben der Bevölkerung gefährdet sei. Keine der bisherigen Aktionen habe das erkennen lassen oder sei künftig zu erwarten. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung sieht die Staatsanwaltschaft Berlin auch nicht.
“Die Bewertungen der Staatsanwaltschaft Berlin sind ein Schlag ins Gesicht aller rechtschaffenen Bürger”, kommentiert Parteichef Steffen Große.
Die Staatsanwaltschaft räumt ein “unbestreitbares Übel” ein, welches die “Letzte Generation” verursacht. Dies sei jedoch nicht als empfindliches Übel für den Bundeskanzler zu bewerten. Eine Gefährdung der öffentlichen Versorgung kann die Staatsanwaltschaft Berlin auch nicht erkennen.
Auch die Nötigung von Autofahrern durch die Blockaden sieht die Staatsanwaltschaft Berlin nicht. Ein “Einsperren” gemäß §239 StGB setze das Festhalten in einem umschlossenen Raum voraus. Dem Opfer muss die Fortbewegungsfreiheit genommen werden, heißt es.
Die Staatsanwaltschaft Berlin räumt ein, dass den “Farbprotesten” mit Verschmutzungen/Sachbeschädigungen seitens der “Letzten Genration” ein höheres Gewicht beigemessen werden muss, diese aber zivilrechtlich verfolgt werden. Überprüft wird auch, ob die “Letzte Generation” den Anfangsverdacht wegen §129 StGB (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) erfüllt.