Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 4, die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu gewährleisten. Das bedeutet: Alle Religionen und Weltanschauungen sind gleichermaßen erlaubt; der Staat darf keine verbieten oder vorschreiben. Allerdings sollte religiösem Fundamentalismus oder Extremismus entgegengetreten werden, sofern er den gesellschaftlichen Frieden gefährdet.
Derzeit gehören etwas weniger als 50 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Konfessionen an. Rund 40% der Bevölkerung bezeichneten sich 2022 als konfessionslos. Gleichwohl erkennen in dieser Gruppe viele Bürger den Beitrag des Christentums zum humanistischen Menschenbild an.
Die Zahl der Menschen, die sich zum Judentum bekennen, liegt unter 100.000. Aufgrund der deutschen Geschichte im Nationalsozialismus, in deren Verlauf mehr als 6 Millionen Juden ermordet wurden, wird sich die Bedeutung des Judentums in Deutschland jedoch nie allein in Zahlen messen lassen.
Der Anteil der Muslime an der Bevölkerung ist schwer zu erfassen, da sie keiner Körperschaft des öffentlichen Rechts angehören. Vermutlich bekennen sich etwa 8 % der in Deutschland lebenden Menschen zum Islam.
Im Einklang mit dem Grundgesetz nimmt Bündnis Deutschland eine dezidiert positive Haltung zur Religion ein. Der alles überragende Artikel 1, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt, wird zwar zunehmend zum Leitprinzip einer säkularisierten Zivilreligion, kann die Religion aber nicht ersetzen.
Christliche Werte können auch im säkularen Staat Orientierung und Schutz vor Totalitarismus, Kollektivismus und Sozialismus bieten. Zu diesen Werten gehören das Recht auf Eigentum, die Anerkennung der Lebensleistung, der Schutz des Lebens, die Hilfe für die Schwachen usw. Zugleich schützen sie vor einer Sakralisierung der Verfassung.
Auch kulturell gesehen ist Deutschland historisch stark vom Christentum geprägt. Bündnis Deutschland sieht sich in der Verantwortung, das reiche kulturelle Erbe des Christentums auch politisch zu bewahren. Mit großer Sorge beobachtet Bündnis Deutschland den schrittweisen Verfall der christlichen Institutionen. Eine unverhältnismäßige Ausrichtung am Zeitgeist schwächt die Kirchen, denen als Mitgestalter der Gesellschaft eine besondere Verantwortung zukommt, Tradition mit der Zukunft zu verbinden.
Zum kulturellen Erbe gehören die Kirchen, Klöster, Schrift- und Kunstdenkmäler, die als Kulturgut des deutschen Volkes zu sichern sind. Auch das Kulturgut, das durch die Vertriebenen und Flüchtlinge nach 1945 in Deutschland integriert wurde, ist Teil dieses Erbes.
Ebenso wird sich Bündnis Deutschland für den Erhalt der christlichen Feiertage, der Sonntagsruhe (§ 140 GG), des Religionsunterrichts (§ 7 Abs. 3 GG) und der Theologie im Fächerkanon der staatlichen Universitäten einsetzen.
Bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde festgelegt, dass die Staatsleistungen an die Kirchen, die in Folge der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden waren, abgelöst werden sollten. Das Grundgesetz hat diese Verpflichtung 1949 übernommen. Bündnis Deutschland spricht sich dafür aus, diesem bisher nicht eingelösten Verfassungsauftrag nachzukommen und entsprechende Verhandlungen mit den Kirchen abzuschließen. Die Umsetzung sollte jedoch behutsam und mit Augenmaß erfolgen.
Bündnis Deutschland befürwortet die Erhebung der Kirchensteuer als Mitgliedsbeitrag an die Kirchen in ihrer jetzigen Form. Es ist jedoch zu prüfen, ob auch Alternativen (z.B. Kultursteuer) in Frage kommen. Generell setzt sich Bündnis Deutschland für gute Beziehungen der Politik zu den verfassten Kirchen in Deutschland ein. Dies gilt auch für die jüdischen Gemeinden und ihre zentralen Organe. Den Vertretungsorganen des Islams muss in gleicher Weise die Möglichkeit einer guten Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträgern eingeräumt werden.
Autoren: Ricklef Münnich, Dr. Stefan Martin, u.a.






