Autoren: Ricklef Münnich, Dr. Stefan Martin, Dr. Maik Schmerbauch, Heizo Schulze, Johannes von Weyssenhoff, Robert von Radetzky – 27. November 2023
Das Grundgesetz (§ 4) verpflichtet den Staat, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses zu gewährleisten. Das bedeutet: Alle Religionen und Weltanschauungen sind gleichermaßen erlaubt; der Staat darf keine verbieten oder vorschreiben.
Derzeit gehören ca. 50 Prozent der deutschen Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Konfessionen an. Rund 40% der Bevölkerung bezeichneten sich 2022 als konfessionslos. Die Zahl der Menschen, die sich zum Judentum bekennt, liegt unter 100.000. Der Anteil der Muslime an der Bevölkerung beträgt etwa 8 %.
Im Einklang mit dem Grundgesetz nimmt Bündnis Deutschland eine dezidiert positive Haltung gegenüber Religionen ein. Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und zunehmend zum Leitprinzip einer säkularisierten Zivilreligion wird, kann die Religion nicht ersetzen. Religion ist (im Sinne des Böckenförde-Diktums) eine der Voraussetzungen des säkularisierten Staates, die er selbst nicht garantieren kann.
Religiöse ebenso wie humanistische Werte können auch im säkularen Staat Orientierung und Schutz vor Totalitarismus, Kollektivismus und Sozialismus bieten. Zu diesen Werten gehören das Recht auf Eigentum, die Anerkennung der Lebensleistung, der Schutz des Lebens, die Hilfe für die Schwachen usw.
Kulturhistorisch betrachtet ist Deutschland bis in die Gegenwart hauptsächlich vom Christentum geprägt. Zum christlichen Erbe gehören die Kirchen, Klöster, Schrift- und Kunstdenkmäler, die als Kulturgut des deutschen Volkes zu sichern sind. Bündnis Deutschland sieht sich in der Verantwortung, das reiche materielle und geistige Erbe des Christentums zu bewahren und für die Zukunft unseres Landes fruchtbar zu machen. Mit großer Sorge beobachten wir den schrittweisen Verfall der christlichen Institutionen. Eine unverhältnismäßige Ausrichtung am Zeitgeist schwächt die Kirchen, denen als Mitgestalter der Gesellschaft eine besondere Verantwortung zukommt, Tradition mit der Zukunft zu verbinden und das Gemeinwohl zu fördern.
In diesem Sinne setzt sich Bündnis Deutschland auch für den Erhalt der christlichen Feiertage, der Sonntagsruhe (§ 140 GG), des Religionsunterrichts (§ 7 Abs. 3 GG), sowie der Theologie im Fächerkanon der staatlichen Universitäten ein.
Bündnis Deutschland befürwortet die Erhebung der Kirchensteuer als Mittel der Finanzierung der Kirchen durch ihre Mitglieder. Hierbei ist auf größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung durch die (Erz-)Bistümer und Landeskirchen zu achten. Zugleich sollten mögliche Alternativen (z.B. Kultursteuer) einer näheren Prüfung unterzogen werden. Ferner sprechen wir uns dafür aus, dem bisher nicht eingelösten Verfassungsauftrag (§ 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV) nachzukommen und die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Entsprechende Verhandlungen mit den Kirchen sollten zügig und in beiderseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden.
Verhältnis zu nicht-christlichen Religionen
Generell setzt sich Bündnis Deutschland für gute Beziehungen der Politik zu den verfassten Kirchen in Deutschland ein. Dies gilt selbstverständlich auch für die jüdischen Gemeinden und ihre zentralen Organe sowie die Vertretungsorgane des Islams. BD sieht die nicht-christlichen Religionen grundsätzlich als Bereicherung, da auch diese den Menschen nicht ausschließlich als materielles Objekt betrachten, sondern ihn als Ausdruck einer transzendenten Wirklichkeit (Gott) begreifen.
Unbenommen davon steht BD in erster Linie für die Werte des christlichen Abendlandes. Unser vorrangiges Ziel ist es, die christliche Tradition in Geschichte und Kultur zu bewahren und zu fördern.
Wesentlich stärkeres Augenmerk ist darauf zu legen, dass alle in Deutschland praktizierenden Religionsgemeinschaften ihre Tätigkeit im Einklang mit unserer Verfassung und der Demokratie ausüben. Ausländische Einflussnahme auf die Ausbildung von Imamen in Deutschland ist zu begrenzen. Die Praxis der staatlichen Entsendung von Imamen durch die türkische Religionsbehörde Diyanet ist unverzüglich zu beenden. Scharf zu bekämpfen sind fundamentalistische, v.a. radikal-islamische Strömungen, die sich über andere Religionen erheben, diese verachten und/oder die Demokratie ablehnen.
Die Zukunft unseres Landes liegt im friedlichen Zusammenwirken der christlichen und anderen religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse.