Hochrangige Beamte des von Annalena Baerbock geführten Außenministeriums sollen der deutschen Botschaft in Pakistans Hauptstadt Islamabad die Weisung erteilt haben, den angeblichen Afghanen Mohammad G. trotz seines gefälschten Passes und ungeklärter Identität ein Visum für die legale Einreise nach Deutschland auszustellen. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hat daraufhin Strafanzeige gegen Verantwortliche des Auswärtigen Amts gestellt:
„Die Aufnahme von Personen aus Krisengebieten mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anzeige geprüft und einen entsprechenden Anfangsverdacht bejaht. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren (Aktenzeichen 235 UJs 848/23) richtet sich noch gegen Unbekannt. Aus Sicht von BÜNDNIS DEUTSCHLAND kann nicht ausgeschlossen werden, dass Außenministerin Baerbock zumindest durch (indirekten) Druck als auch durch direkte Weisung darauf hingewirkt hat, dass es in diesem Zuge zu strafbaren Handlungen kam.
Um den Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen auch gegen die Abgeordnete Baerbock zu ermöglichen, fordert BÜNDNIS DEUTSCHLAND daher den Deutschen Bundestag auf, die Immunität des Mitglieds des Deutschen Bundestags Annalena Baerbock aufzuheben.