Bündnis Deutschland wirft der Ampelregierung vor, mit einer unzuverlässigen Haushaltspolitik zahlreiche Projekte zu gefährden, die als Bund-Länder-Kofinanzierung laufen. Bereits jetzt bangen Ministerpräsidenten wegen notwendiger Bundesmittel für wirtschaftliche Prestigeprojekte – zu Recht.
Es sind aber nicht nur die Aushängeschilder der Chipindustrie, die nun zittern müssen, ob die Bundesregierung versprochenes Geld auftreiben kann. Es gibt hunderte Förderprogramme, die nur wirksam werden, wenn die Kofinanzierungsmittel bereitstehen. Wo setzt die Bundesregierung nun den Rotstift an? Diese Unsicherheit angesichts des 60 Mrd. Euro Defizits ist eine Katastrophe für ganz Deutschland. Neue Schulden wären es mit Blick auf die Schuldenlast für die Nachfolgegeneration auch.
Kanzler Scholz hatte in seiner Regierungserklärung zur Rettung des Bundeshaushalts 2023 versucht, eine Notlage zu erklären, die aus seiner Sicht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds und zur Schuldenbremse notwendig geworden ist. “Gelungen ist es ihm nicht. Wir brauchen keine Notlage sondern eine Notbremse für die Regierung”, fordert Bundesvorsitzender Steffen Große. “Es wird Zeit für einen echten Politikwechsel, der auch die Finanz- und Haushaltspolitik in den Blick nimmt. Wir müssen aufhören, dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherzuwerfen. Wir brauchen eine Zeitenwende und das bedeutet, dass alle Parteien, die in den letzten Jahrzehnten in Verantwortung waren, vom Wähler auf die Ersatzbank geschickt werden und, dass eine neue politische Kraft Deutschland auf den richtigen Weg bringt.”
Der letzte Trumpf für 2023 soll eine Notlage sein, wenn alles weiterbezahlt werden soll, die Steuern nicht erhöht und die Schuldenbremse zumindest auf dem Papier eingehalten werden soll. Eine solche Notlage nach Art. 115 Grundgesetz kann „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ festgestellt werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse auszusetzen. Der Ukraine-Krieg jedenfalls kann nicht als eine solche außergewöhnliche Notsituation gelten, denn Deutschland ist schlichtweg kein Kriegsbeteiligter, sondern ziviler und auch militärischer Unterstützer der Ukraine. Der Klimawandel wird auch nicht als eine solche Notsituation gelten können, das urteilte auch das Bundesverfassungsgericht in aller Deutlichkeit.