Bündnis Deutschland fordert Entschuldigung von Politikern und Aufarbeitung in den Medien
Bündnis Deutschland begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit dem jüngsten Urteil zur Versammlungsfreiheit erneut leitende Rechtsprechung verfasst und ein Oberverwaltungsgericht korrigiert hat, wenngleich sehr spät und zu spät nicht nur für den einen Kläger. Die Partei erwartet von den handelnden Politikern zumindest die Größe, sich im Nachhinein für den Grundrechtseingriff zu entschuldigen. Ein Eingriff, den viele Bürger gesehen und kritisiert haben und infolgedessen oftmals mit beschämenden Titulierungen versehen wurden. Hier wurde, aus Sicht von Bündnis Deutschland, eine massive Spaltung der Gesellschaft betrieben.
Als sehr sinnvoll erachtet die Partei auch eine Aufarbeitung der höchstrichterlichen Entscheidung in den Medienredaktionen. „Nicht wenige haben sich an der Beschimpfung Andersdenkender beteiligt. Hier sind Ehrlichkeit und die Fähigkeit zur Selbstkritik wünschenswert“, sagt Bündnis-Chef Steffen Große.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem aktuellen Urteil das generelle Versammlungsverbot in der Corona-Zeit als Eingriff in die Grundrechte bezeichnet (Az.: BVerwG 3 CN 1.22). Das komplette Verbot sei „ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ gewesen, befand das Gericht. Dass die Verordnung Einzelgenehmigungen in Aussicht stellte, habe wenig geändert. Aus der Vorschrift sei nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz Pandemie vertretbar gewesen sein könnten. Die Landesregierung hätte das regeln müssen, „um zumindest Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder möglich zu machen“.
Geklagt hatte ein 36 Jahre alter Mann, der gegen eine Einschränkung der Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht scheiterte er. Auch andere Bundesländer hatten damals Kundgebungen untersagt.
Urteil: Versammlungsverbot in Sachsen zu Corona-Beginn unverhältnismäßig | MDR.DE