Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Förderung parteinaher Stiftungen auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen,
sieht Bündnis Deutschland zwei wesentliche Reformpunkte.
Wir wollen den Zufluss von Steuermitteln für politische Stiftungen im Gesamtvolumen deckeln und sie mit einer Zweckbindung versehen.
Bundesvorsitzender Steffen Große: “Der Otto-Normalverbraucher fragt sich schon, warum er mit seinem Geld die Parteinetzwerke zusätzlich aufpumpt. Das kann nicht grenzenlos gehen und braucht eine Zweckbestimmung, die beispielsweise Zuwendungen für Bildungsreisen zu Parlamenten, zum Bundesrat oder zu Gerichten oder Stipendien für forschende Studenten umfassen könnte.”
Demokratie wieder attraktiver machen, muss das Kernziel politischer Stiftungen sein und das muss auch regelmäßig an Hand von Aktivitäten nachgewiesen werden. Die Finanzierung von Partei-Personalkosten muss dahinter deutlich zurücktreten.
Eine zweite Grenze ist durch die Bestimmung einzuziehen, dass Zuwendungen aus Steuergeldern nur innerhalb Deutschlands stattfinden kann. Der Steuerzahler kann keine Auslandsvertretung der SPD, der Grünen oder der Union finanzieren. Warum sollte er?