Positionspapier 2-23-1
Für BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht der Begriff »Heimat« entsprechend Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für das Recht jedes Menschen auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates, in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.
So hat jeder Mensch nach Artikel 28 Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. BÜNDNIS DEUTSCHLAND versteht es als Auftrag – in Frieden mit benachbarten Völkern – Deutschland als einen Ort zu fördern und zu erhalten, in dem Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind, oder die durch langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in unsere Gesellschaft hineingewachsen sind, die also hier beheimatet sind, sich auskennen, sich mit Deutschland identifizieren und in dem sie sich jetzt und in Zukunft kontinuierlich zurechtfinden und gerne leben.
Dazu erachtet BÜNDNIS DEUTSCHLAND neben der identitätsstiftenden gemeinsamen Sprache, das Festhalten und behutsame Weiterentwickeln unserer unterschiedlichen Regionen, einschließlich der Belange der seit Jahrhunderten in Norddeutschland und in der Lausitz ansässigen Minderheiten, für unverzichtbar und auch für förderungsbedürftig, denn die Minderheitenrechte erfordern notwendig einen örtlichen und rechtlichen abgegrenzten Rahmen, in dem sie verwirklicht und garantiert werden.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND weiß, dass eine pseudotolerante Kapitulation vor fremdländischen Einflüssen, die Vernachlässigung von Landschaft, Landsmannschaft, Traditionen und Bräuchen unseren Bürgern das Sicherheitsgefühl raubt und bei einigen wenigen sogar zu gewalttätigen Reaktionen gegenüber fremdländisch empfundenen Menschen führt.