DIE ERZIEHUNG DES DEUTSCHEN SOUVERÄNS DURCH SEINE REGIERUNG
Von Ricklef Münnich
Mit dem Demokratiefördergesetz – derzeit in der „Expertenanhörung“ im Deutschen Bundestag – versucht die Bundesregierung, die in ihrem Sinn „richtige“ Demokratie zu gestalten. Indirekt werden Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt der Bürger bekämpft.
Sie bedienen sich dabei der sogenannten „Zivilgesellschaft“. Das ist ein Kunst(be)griff, der nicht die Bürgergesellschaft meint, sondern „Nichtregierungsorganisationen” (NGOs). Staatliche Stellen fördern diese NGOs zunehmend mit finanziellen Mitteln. Sie vergeben Prämien für jeweils erwünschte politische, soziale und kulturelle Aktivitäten. Familienministerin Lisa Paus von den Grünen: Die „engagierte Zivilgesellschaft“ verdiene jede staatliche Unterstützung; sie meint damit „Projekte im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention“, die „verlässlich unterstützt“ werden müssten.
Ein neues Instrument zur Unterstützung von NGOs soll mit dem „Demokratiefördergesetz“ geschaffen werden. Das Gesetz befindet sich derzeit in der Expertenanhörung. Ziel ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause „durchzubringen“. „Zivilgesellschaftliche Initiativen“ sollen ihr Geld nicht mehr jährlich über Projektanträge erhalten, sondern in den Genuss einer dauerhaften Förderung kommen.
„Demokratiefördergesetz“ ist ein vielversprechendes Wort. Was verbirgt sich dahinter? Die Stärkung der Volksherrschaft? Die Einführung von Bürgerbeteiligung, eine Wahlrechtsreform? Mitnichten. Es geht nicht um die Methode, es geht um den Inhalt. Das Gesetz stellt in seiner Einleitung die gefühlte Bedrohungslage klar: „In den vergangenen Jahren haben insbesondere die rechtsextremistischen Straf- und Gewalttaten immer weiter zugenommen. Daneben zeigen unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Extremismen wie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates die Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene auf.“
Bemerkenswert in diesem Gesetzentwurf sind einige Begriffe, wie z.B. „Wissenschaftsleugnung“. Der Anklang an „Holocaustleugner“ scheint bewusst gewählt. Insbesondere der Begriff der „Demokratie“ verdient jedoch eine nähere Betrachtung. In seiner ursprünglichen Bedeutung meint Demokratie Volksherrschaft; Demokratie ist also eine Methode der Herrschaftsausübung. Im Gesetzesentwurf wird der Begriff freilich umgedeutet: Er meint nun eine inhaltliche Bestimmung. Anti-demokratisch ist demnach, wer auch nur im Verdacht steht, sich antisemitisch, rassistisch, antiziganistisch usw. zu äußern. Wir alle kennen Fälle von vorschnellen Verurteilungen, Stichwort „Abschottungskultur“. Wer definiert eigentlich, was das ist: Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Extremismen wie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung.
Letztlich übernehmen die NGOs die Aufgabe der Definition. Damit überlässt man ihnen die Deutungshoheit über die Worte und gibt ihnen freie Hand im politischen Raum.
Nicht umsonst wächst die Zahl der NGOs, die den politischen Diskurs massiv beeinflussen oder gar steuern. Von Greenpeace über die Deutsche Umwelthilfe bis hin zur Antonio-Amadeu-Stiftung, die nun mit Bundesmitteln eine Meldestelle Antifeminismus einrichten konnte. Die Stiftung definiert jetzt, was Anti-Feminismus ist und was melderelevant ist.
Besonders pikant ist es, dass gerade die Gruppen mit ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf beitragen konnten, die sich über die in Aussicht gestellten Fördergelder freuen können. So vertrat der Geschäftsführer der Antonio-Amadeu-Stiftung in der Expertenanhörung seine Position und wies auf den Rechtsextremismus als größte Gefahr unter der „Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene“ hin. Für ihn wird dadurch „das friedliche und respektvolle Zusammenleben in unserem Land in besorgniserregender Art und Weise beschädigt“.
Beschädigt sehen wir durch das „Demokratiefördergesetz“ hingegen die Demokratie selbst. Eine funktionierende Demokratie bietet Raum für den Wettbewerb der besten Ideen. Dieser Wettbewerb wird durch staatliche Eingriffe behindert. Der Sieger im Wettstreit der Ideen steht bereits fest: Es ist klar, welche NGOs gefördert werden, die nämlich, die der rot-grünen Agenda folgen.
Letztlich geht es nicht um NGOs, sondern um jeden einzelnen Bürger. Er wird von seiner Regierung als zu behandelnde Person, als Patient betrachtet, der in eine vermeintlich gesunde, im gewünschten Sinne „demokratische“ Richtung therapiert werden muss.