Positionspapier 10-23-3
BÜNDNIS DEUTSCHLAND stellt sich gegen das CO2-Grenzausgleichssystem, weil gut gemeinte Vorschriften den europäischen Unternehmen schaden.
Das Gegenteil von »gut« ist bekanntermaßen »gut gemeint«. Und die EU-Institutionen in Brüssel meinen es zweifelsohne gut, wenn sie die Nachhaltigkeit in europäischen Unternehmen fördern wollen. Allerdings sind das Ergebnis dieser Bemühungen bürokratische Regelwerke wie das Lieferkettenkontrollgesetz und die Nachhaltigkeitsberichtserstattung, die bereits jetzt insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen überfordern.
Zusätzlich ist im Oktober 2023 das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) in Kraft getreten; die Einführung soll 2027 abgeschlossen sein. Bei CBAM handelt sich um eine Importabgabe: im Ausland produzierte, emissionsintensive Güter (Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Zement und Strom) sollen mit dem gleichen CO2-Preis belegt werden wie Güter, die in der Europäischen Union (EU) hergestellt werden. Die Höhe der Abgabe richtet sich deshalb nach dem durchschnittlichen Wochenpreis für EU-Emissionszertifikate. Importierende EU-Unternehmen müssen die Ausgleichsabgabe entrichten und entsprechende Importe dokumentieren.
Konkret führt CBAM zu gravierenden Belastungen und Wettbewerbsnachteilen für europäische Unternehmen:
- CBAM verteuert die Produktion. Das spüren zunächst die europäischen Verbraucher, wenn Sie Produkte kaufen, die maßgeblich aus den genannten Gütern hergestellt worden sind (z. B. Autos und Nahrungsmittel). Zugleich erschweren die gestiegenen Produktionskosten den Export in Drittländer außerhalb der Europäischen Union;
- CBAM ist aufgrund der geringen Meldegrenze sehr bürokratisch. So sind für den Import von Schrauben im Wert von 150, – Euro 30 (dreißig!) Eingabefelder auszufüllen. Dies führt zunächst zu einer bürokratischen Überlastung insbesondere von klein- und mittelständischen Unternehmen. Hinzu kommt, dass die importierenden Unternehmen auf die Mitarbeit der Handelspartner in den Drittländern angewiesen sind, um die Formulare ausfüllen zu können. Konkret ist zu befürchten, dass Exporteure in Drittländer ihre Güter in andere Staaten verkaufen werden, wo sie ohne den überbordenden Verwaltungsaufwand ihr Geld verdienen können;
- Der aktionistische Eifer in Brüssel hat zur Konsequenz, sodass CBAM wird mit einem sehr kurzen Vorlauf eingeführt wird. Auf nationaler und europäischer Ebene sind noch viele Aspekte ungeklärt – beginnend mit der Frage, welche europäische Behörde eigentlich für CBAM zuständig ist. Es fehlt somit an Rechtssicherheit für die Unternehmen in der EU. Angesichts der erheblichen Strafen bei Verstößen zu befürchten, dass europäische Unternehmen von Importen absehen werden, die mit juristischen Unsicherheiten verbunden sind;
- Durch CBAM soll verhindert werden, dass die Produktion der energieintensiven Güter in Staaten ohne eine vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Allerdings werden Güter mit einem geringen Verarbeitungsgrad erfasst, d. h. es handelt sich i. d. R. um Vorprodukte und Rohstoffe, die in der EU weiterverarbeitet werden. Angesichts der dargestellten Probleme ist davon auszugehen, dass – entgegen der politischen Zielsetzung – verarbeitende EU-Unternehmen ihre Produktion in Drittländer verlagern werden. Die in Deutschland zu beobachtende Abwanderung von Industrieunternehmen wird sich weiter beschleunigen.
Für BÜNDNIS DEUTSCHLAND steht das CBAM für den Verlust von Arbeitsplätzen, Innovationskraft und Steuereinnahmen in der Europäischen Union. Deshalb fordert die Partei den Stopp dieses Regelwerkes, um Schaden von den europäischen Unternehmen und der europäischen Wirtschaft abzuwenden. Stattdessen ist eine internationale Lösung anzustreben, die mit den Drittländern und -regionen starten sollte, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.